Während der Corona-Pandemie ist vielen Menschen der Begriff Triage bekannt geworden. Bei der Triage entscheiden Ärzte in bestimmten Situationen, wann sie welchem Patienten helfen. Nun hat das Verfassungsgericht die gesetzliche Regelung aufgehoben.
Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zur sogenannten Triage bei ärztlichen Behandlungen für ungültig erklärt. Dabei handelt es sich um Leitlinien für das medizinische Personal, wie es über den Behandlungsablauf für Patienten entscheiden soll, wenn nicht genügend Kapazitäten für alle vorhanden sind. Zwei Verfassungsbeschwerden von Not- und Intensivmedizinern hatten in Karlsruhe Erfolg, wie das Gericht mitteilte.
Die Ärzte sahen sich durch die Regelung im Infektionsschutzgesetz in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Das Gericht urteilte nun genauso. Im Rahmen ihrer therapeutischen Verantwortung liegt es auch in der Verantwortung des Arztes, zu entscheiden, ob er eine medizinische Behandlung durchführt oder nicht. Ein gerichtlicher Eingriff ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Der Bund hat hier keine Gesetzgebungsbefugnis.
Das Wort Triage kommt vom französischen Verb „trier“, was „sortieren“ oder „auswählen“ bedeutet. Darin wird beschrieben, dass Ärzte in bestimmten Situationen entscheiden müssen, in welcher Reihenfolge sie Menschen helfen. Das Konzept existiert beispielsweise bei schweren Unfällen mit vielen Verletzten, meist zur Überbrückung eines kurzfristigen Notfalls.
Triage-Regelung in der Corona-Krise entschieden
Während der Corona-Krise rückte das Thema aufgrund der vollen Intensivstationen in den Fokus. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021, dass der Staat die Pflicht habe, Menschen vor Diskriminierung aufgrund einer Behinderung zu schützen – dazu gab es zuvor wissenschaftliche Empfehlungen.
Der Bundestag verabschiedete daraufhin ein Gesetz, wonach medizinische Versorgungsentscheidungen „nur auf der Grundlage der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit“ getroffen werden sollen – ausdrücklich nicht auf der Grundlage der Lebenserwartung oder des Gebrechlichkeitsgrads.
14 Intensiv- und Notärzte reichten mit Unterstützung der Ärztegewerkschaft Marburger Bund Ende 2023 Beschwerde ein. Sie richtete sich unter anderem gegen ein Verbot der nachträglichen Triage („ex post“) – also des Abbruchs der Behandlung eines Patienten mit geringer Überlebenswahrscheinlichkeit, um einen Patienten mit besserer Prognose zu versorgen.
Der Marburger Bund sieht darin einen Konflikt mit der Berufsethik: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, im Notfall möglichst viele Menschen zu retten.
			