Das Parlament winkt die Reform durch
Der Einsatz von Tasern durch die Bundespolizei ist künftig flächendeckend gestattet
17. Oktober 2025, 8:07 Uhr
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Taser sind wegen ihrer Gefahr für Menschen mit Herzerkrankungen umstritten. Bisher ist der Einsatz durch die Bundespolizei nicht gestattet. Doch der Bundestag bringt nun eine Reform für entsprechende Ausstattung auf den Weg.
Bundespolizisten dürfen künftig flächendeckend sogenannte Taser einsetzen. Am späten Abend beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung, wonach Bundespolizeibeamten die Verwendung von „Fernimpulsgeräten“ – zusätzlich zu den üblichen Schlagstöcken und Schusswaffen – ausdrücklich gestattet ist. Mit einem Taser können aus kurzer Distanz Elektroschocks abgegeben werden, die eine Person meist handlungsunfähig machen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte angekündigt, in den kommenden Jahren 10.000 solcher Geräte anzuschaffen. Im Jahr 2025 und den Folgejahren sind dafür fünf Millionen Euro eingeplant. „Der Taser ermöglicht es Polizisten, effektiv und angemessen auf Gefahrensituationen zu reagieren“, erklärte Innenstaatssekretär Christoph de Vries. Allerdings sind die Waffen umstritten, da Taser bei Menschen mit Herzerkrankungen gesundheitliche Probleme verursachen können.
Dobrindt hatte bereits bei der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Juli die Vorteile der neuen Nutzungsmöglichkeiten hervorgehoben. „Wenn man eine Person zum Beispiel mit einer Schlag- oder Stichwaffe auf Abstand halten muss, dann ist der Taser ein mögliches Mittel der Wahl“, sagte der CSU-Politiker.
„Einsatzkräfte müssen über alle Einsatz- und Führungsressourcen verfügen, um effektiv und gleichzeitig verhältnismäßig agieren zu können“, heißt es in der Entschließung des Parlaments. Der Einsatz von Schusswaffen ist immer das letzte Mittel. „Um bei sofortiger Gewalteinwirkung ein möglichst sanftes Vorgehen zu gewährleisten, können Distanz-Elektroimpulsgeräte, umgangssprachlich auch Elektroschockpistolen oder Taser genannt, eingesetzt werden.“