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Omar A.: Abschiebedebatte um Terrorverdächtige – CDU-Politiker nennt es „Staatsversagen“

Amelia by Amelia
Oktober 26, 2024
in Lokalnachrichten
Omar A.: Abschiebedebatte um Terrorverdächtige – CDU-Politiker nennt es „Staatsversagen“

Der Libyer Omar A. soll einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben. Der abgelehnte Asylbewerber war schon seit längerem zur Ausreise gezwungen. CDU-Innenpolitiker Christoph de Vries nimmt die Bundesregierung in die Pflicht.

Der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries macht der Bundesregierung nach der Festnahme des Terrorverdächtigen Omar A. Vorwürfe. Der Libyer soll ein Unterstützer der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) sein und einen Anschlag auf die israelische Botschaft in Berlin geplant haben . Am Samstag wurde er von Sicherheitskräften in einer Asylunterkunft im brandenburgischen Bernau festgenommen. Der 28-Jährige sitzt nun in Untersuchungshaft.

„Der Fall Omar A. ist sinnbildlich für die Versäumnis der Bundesregierung, Ausreisepflichten durchzusetzen“, sagte CDU-Politiker de Vries gegenüber der „Bild“-Zeitung. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Massenabschiebungen versprochen, doch davon sei „nirgends eine Spur“ zu finden. Er sprach von „Staatsversagen“.

Die „Bild“-Zeitung fragte das brandenburgische Innenministerium, warum Omar A. nach der Ablehnung seines Asylantrags im September 2023 nicht abgeschoben worden sei. Die Antwort: „Rückführungen nach Libyen sind derzeit nicht möglich, da es keine direkte Flugverbindung für Abschiebungen gibt.“ Dort.“ Zur Frage, warum eine Abschiebung nicht auf einem anderen Weg durchgeführt wurde, erklärte die Behörde: „Es hat keinen Abschiebungsversuch gegeben.“ „

Darüber hinaus ist in Brandenburg nach einer Gesetzesänderung Mitte 2024 nicht mehr der Landkreis für die Durchführung einer Abschiebung zuständig, sondern die Zentrale Ausländerbehörde (ZABH) im Innenministerium. Allerdings meldete der Bezirk Omar A. erst im Juli 2024 in einer Sammelübersicht bei der Zentralen Ausländerbehörde als ausreisepflichtig.

Ein Sprecher des Landkreises sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Eine Einzelmeldung an die Zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) war nicht geplant und wurde zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht vorgenommen.“ Dies liegt unter anderem daran, dass eine Rückkehr nach Libyen bereits als „aussichtslos“ eingestuft wurde.

„Erschwerend kommt in diesem Fall hinzu, dass die betreffende Person kein gültiges Passdokument besitzt“, sagte der Sprecher. Deshalb erhielt der Mann im November eine Duldung, die eine Abschiebung vorübergehend verhindert.

Die AfD in Brandenburg zeigte sich empört über die Ereignisse. „Es ist ein weiteres von unzähligen Beispielen dafür, wie sich Terroristen als vermeintliche Flüchtlinge unbehelligt durch Deutschland bewegen und Gewalttaten planen können, während ihnen der Staat ein Dach über dem Kopf und genügend Taschengeld zur Verfügung stellt“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt am Montag dem „Tagesspiegel“. “. „Dieser Libyer hätte – wie so viele andere Täter – überhaupt nicht hier sein dürfen.“

Omar A. soll im November 2022 nach Deutschland eingereist sein. Im Januar 2023 stellte der Libyer einen Asylantrag, der acht Monate später abgelehnt wurde. Der Libyer war den deutschen Sicherheitsbehörden vor seiner Festnahme nicht als Extremist ins Auge gestochen.

ll mit dpa

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