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OLG: Landgericht Braunschweig ist für deutschen Maddie-Verdächtigen zuständig
Kerzen zum Gedenken an Maddie in Praia da Luz in Portugal
© AFP
Entgegen der eigenen Rechtsauffassung ist das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig für das Verfahren gegen den deutschen Tatverdächtigen im Fall Maddie wegen weiterer Sexualdelikte zuständig. Dies wurde nach Angaben des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig am Dienstag nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden. Das Landgericht Braunschweig ist örtlich zuständig und muss daher den Fall übernehmen.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit, der sich um die Frage des letzten inländischen Wohnsitzes des Angeklagten Christian B. dreht. Er hielt sich häufig im Ausland auf und wechselte auch häufig seinen Wohnort im Inland. Der Braunschweiger Bezirksgericht Im April erklärte er sich mit der Begründung für geschäftsunfähig, sein letzter Wohnsitz sei nicht in seinem Gerichtsbezirk, sondern in Sachsen-Anhalt.
Das alles hat nichts mit dem Fall Maddie zu tun. B., von der bisher für ihn zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig Der auch im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Britin Madeleine „Maddie“ McCann als Tatverdächtige gilt, ist unter anderem wegen schwerer Sexualverbrechen vorbestraft und wird weiterer Straftaten verdächtigt.
Vor knapp einem Jahr erhoben die Behörden Anklage gegen B., der derzeit aus einem anderen Fall in Untersuchungshaft sitzt, wegen mehrerer mutmaßlicher Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen, die er zwischen 2000 und 2017 begangen hatte Portugal soll begangen haben. Nach Angaben deutscher Ermittler hielten sich die Angeklagten regelmäßig dort auf und brachen in Ferienanlagen und Hotels ein.
Die Klage wurde beim Landgericht Braunschweig erhoben, das sich daraufhin für unzuständig erklärte. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung eines Verfahrens ist daher noch nicht gefallen.
Die Entscheidung der Braunschweiger OLG Allerdings muss sich nun das Landgericht damit befassen. Das Oberlandesgericht erläuterte, B.s letzter inländischer Wohnsitz sei „anhand einer Vielzahl unterschiedlicher Anhaltspunkte und Beweismittel“ in Braunschweig zu ermitteln. Entgegen den Aussagen des Landgerichts lägen keine „ausreichenden Beweise“ dafür vor, dass der Angeklagte im benachbarten Bundesland Sachsen-Anhalt wohnte.
Am Dienstag setzte das Oberlandesgericht zudem einen Haftbefehl wieder in Kraft, den das Landgericht Braunschweig aus formellen Gründen aufgehoben hatte. Praktische Auswirkungen hatte dies jedoch ohnehin nicht, da B. derzeit eine frühere, rechtskräftige Verurteilung verfolgt vergewaltigen Ein 72-Jähriger verbüßt in Portugal noch immer eine mehrjährige Haftstrafe.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt seit 2020 gegen B. wegen des Verdachts, Maddie ermordet zu haben. Bisher gab es jedoch keine Anklage. Trotz jahrelanger internationaler Ermittlungen und Fahndungen fehlt von Maddie immer noch jede Spur. In dem Fall gab es im Laufe der Zeit verschiedene Verdächtige und Theorien darüber, was passiert ist.
Vor rund vier Monaten durchsuchten Polizisten im Auftrag deutscher Ermittler erneut die Gegend um einen Stausee im Süden Portugals, um weitere Informationen über Maddies Verschwinden zu erhalten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Braunschweig wurden auch Gegenstände gefunden, die untersucht werden sollten. Es ist jedoch unklar, ob sie etwas mit dem Fall zu tun haben. Der Stausee war zuvor auf der Suche nach Maddie durchsucht worden.
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