Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat Amazon eine klare Absage erteilt. Die im September 2022 in Kraft getretene Preiserhöhung für Amazon Prime ist nicht zulässig. Das Gericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Januar dieses Jahres.
Im Sommer 2022 erhielten Millionen deutscher Prime-Kunden eine Nachricht mit der Ankündigung einer Preiserhöhung. Ab dem 15. September 2022 soll das Monatsabo plötzlich 8,99 Euro statt 7,99 Euro kosten, das Jahresabo stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro. Amazon begründete den Schritt mit allgemeinen und erheblichen Kostenänderungen durch die Inflation.
Die Verbraucherzentrale NRW zog vor Gericht und erhielt in erster Instanz Recht. Amazon legte Berufung ein, scheiterte nun aber auch vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Die Richter sahen es genauso wie ihre Kollegen vom Landgericht: Die Preisanpassungsklausel in den Vertragsbedingungen sei unwirksam. Amazon räumt sich damit einseitig die Möglichkeit ein, Preise zu ändern, ohne dass transparente Kriterien vorliegen. Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kunden kommt eine solche Erhöhung nicht zustande.
Wer seit September 2022 mehr für Prime bezahlt hat, kann das Geld zurückbekommen. Die Verbraucherzentrale NRW rät unter Berufung auf das aktuelle Urteil dazu, von Amazon eine Rückzahlung zu verlangen. Darüber hinaus plant die Organisation eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beträge vor Gericht einzutreiben. Interessierte können sich ab sofort für einen Newsletter zur Sammelklage anmelden.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Der Berufung zum Bundesgerichtshof wurde stattgegeben, sodass Amazon sein Glück in Karlsruhe erneut versuchen kann. Bis dahin bleibt es spannend.
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