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OLG bestätigt: Preiserhöhung bei Amazon Prime ist wirkungslos

Im September 2022 erhöhte Amazon.com einseitig die Tarife für seine Prime-Abonnements in Deutschland und Österreich. Diese Preiserhöhungen waren wirkungslos. Mit Verweis auf die deutsche Rechtslage entschied das Landgericht Düsseldorf Anfang des Jahres gegen Amazon. Das Unternehmen legte Berufung ein, jedoch ohne Erfolg. Am Donnerstag bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf die erstinstanzliche Entscheidung gegen Amazon.

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Dies teilt die Verbraucherschutzzentrale NRW mit, die das Verfahren eingeleitet hat (Az. I-20 U 19/25). Die von Amazon eingesetzte Preisanpassungsklausel ist daher unwirksam, da sie Amazon die Möglichkeit einräumt, Preise einseitig und ohne transparente Kriterien zu ändern. Eine Preiserhöhung könne nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Kunden erfolgen. Der Wortlaut der OLG-Entscheidung liegt noch nicht vor.

Natürlich wäre es Amazon freigestanden, Prime-Abonnements zu kündigen und neue Abonnements nur noch zu höheren Preisen anzubieten. Doch diesen Weg hat das Unternehmen nicht gewählt. Es könnte jedoch Berufung beim Bundesgerichtshof einlegen; Das Urteil des Oberlandesgerichts ist daher noch nicht rechtskräftig. Unterdessen plant die Verbraucherzentrale NRW bereits eine Sammelklage, um die Differenz an die Betroffenen, die sich anmelden, zurückzubekommen.

In Österreich verließ sich Amazon nicht auf Gerichtsurteile. Nach einer Klage der Bundesarbeitskammer (AK) zeigte sich der Online-Händler zu einem Vergleich bereit. Seitdem gibt Amazon seinen Prime-Abonnenten Geld zurück – allerdings nur auf Wunsch des Kunden.

Wer vor Herbst 2022 in Österreich ein Prime-Abo abgeschlossen hat und von der Preiserhöhung betroffen ist, kann entweder das Geld oder einen Gutschein bei Amazon anfordern – für ein Dauerabo bis zu 36,50 Euro. Die genaue Höhe hängt davon ab, welches Abonnement der Kunde für wie lange hat.


(ds)

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