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Ohne Berufserfahrung: Bürgergeldempfänger möchte ein Unternehmen gründen

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Die ehemalige Bürgerrentenempfängerin Sandra möchte ein Unternehmen gründen. Ihr Plan: handgefertigte Körbe verkaufen und sich selbstständig machen.

Die RTLZWEI-Dokumentation „Hartz und herzlich“ begleitet Menschen in schwierigen sozialen Verhältnissen und zeigt ihren Alltag. Sandra, eine ehemalige Bürgergeldempfängerin, wagt einen neuen Schritt und möchte beruflich durchstarten. Nach ihrem Umzug nach Ostfriesland begann sie über eine Idee nachzudenken, die ihr den Weg in die Selbstständigkeit ermöglichen würde.

Sandra von „Hartz und Herzen“ arbeitet an ihrer Geschäftsidee mit Körben aus Perlen. © Screenshot / RTLZWEI

Sandra, bekannt aus der RTLZWEI-Sozialdokumentation „Hartz und herzlich“, will sich selbstständig machen. Der ehemalige Bürgergeldempfänger, der nie einen festen Job hatte, plant, Körbe aus Perlen zu basteln und diese als Geschäftsidee zu vermarkten. Sie erklärte, dass der Verkauf der Körbe eine große Herausforderung sei: „Für einen Korb müsste ich 200 Euro nehmen“, sagt sie in der Sendung. Sandra steht vor hohen Materialkosten und der notwendigen Patentanmeldung, die Zeit und Geld kostet.

Ehemaliger Bürgergeldempfänger plant die Gründung von Perlenkorbgeschäften

Die Idee, ein Unternehmen zu gründen, bringt für Sandra viele Herausforderungen mit sich. Der erste Schritt wäre, ihre Körbe zum Patent anzumelden, wofür sie mit hohen Kosten rechnet. Außerdem müsste sie sich intensiv mit der Buchhaltung befassen, um alle Ausgaben und Einnahmen genau zu dokumentieren. Laut Sandra dürfte die Gründung des Unternehmens mindestens zwei Jahre dauern, bis sie ihre Pläne verwirklichen kann. Ihr Partner Tino unterstützt sie vor allem finanziell, da die Familie derzeit von seinem Einkommen lebt.

Darf ein Bürgergeldempfänger ein Unternehmen gründen?

Ja, Bürgergeldempfänger dürfen ein Unternehmen gründen. Allerdings müssen sie das Jobcenter über ihr Vorhaben informieren. Das Jobcenter kann Unterstützung anbieten, zum Beispiel durch Fördermittel wie die sogenannte „Starterbeihilfe“, um den Start in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Bei der Einstiegsbeihilfe handelt es sich um eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, die den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern soll.

Wie viel kann ein Bürgergeldempfänger verdienen?
Sozialhilfeempfänger dürfen nebenbei Geld verdienen, allerdings gibt es Grenzen:
Bis zu 100 Euro pro Monat: Der Betrag bleibt völlig kostenfrei.
Von 101 bis 520 Euro pro Monat: 20 % des Einkommens werden nicht berücksichtigt.
Von 521 bis 1.000 Euro pro Monat: 10 % des Einkommens bleiben steuerfrei.
Das bedeutet, dass ein Bürgergeldempfänger neben der Bürgerleistung ein bestimmtes Einkommen erzielen kann, ein Teil davon jedoch auf die Leistung angerechnet wird.

Wichtig:
Sobald die Einnahmen aus dem Unternehmen die Höhe des Bürgergeldes übersteigen, entfällt der Anspruch auf staatliche Förderung

Sandra sieht in der Selbstständigkeit einen großen Schritt, um endlich unabhängig zu werden. Doch ihre Geschäftsidee wirft auch Fragen auf: Für ihre handgefertigten Körbe rechnet sie mit stolzen 200 Euro pro Stück. Die Materialkosten seien hoch, wie sie selbst betont. Allerdings könnten diese ehrgeizigen Ideen Hürden bei der Kundenakquise bedeuten. Der Markt für Körbe ist groß und günstigere Alternativen sind leicht erhältlich. Trotz der Herausforderungen ist Sandra weiterhin entschlossen, ihre Pläne umzusetzen.

Ob Sandra ihr Unternehmen tatsächlich gründen und zum Erfolg führen kann, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen. Ihr Weg in die Selbstständigkeit ist ehrgeizig, die finanziellen und organisatorischen Anforderungen sind jedoch hoch. Bis dahin ist sie weiterhin auf die Unterstützung ihres Partners angewiesen, der als Wachmann arbeitet und sich um die Familie kümmert. Kürzlich sorgte ein Waffenvorfall mit einem Sozialhilfeempfänger für großes Aufsehen.

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