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Österreich: Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wegen Untreue angeklagt

Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte, stand im sogenannten Survival-Fall, also der Zahlung des Bonus nach Ablauf der Vertragslaufzeit, ein Anspruch auf diesen der FPÖ Wien zu. Die Anklage sei noch nicht rechtskräftig, hieß es. Strache und ein weiterer Angeklagter könnten noch Einspruch erheben.

„Diesen Vorwurf weise ich entschieden zurück“, sagte Strache am Mittwoch auf Anfrage des „Standard“. Die Versicherung sei „parteiintern beschlossen, vertraglich vereinbart und durch den damaligen Parteianwalt rechtskräftig umgesetzt worden.“ Zudem habe er „nie Parteigelder missbräuchlich entsorgt oder mir etwas auszahlen lassen.“ Insofern habe er „in diesem Zusammenhang nie ein strafbares Verhalten begangen“.

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