Der Sächsische Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken der Reform des Rundfunks in Deutschland zugestimmt. Dies ist ein entscheidender Schritt zum Inkrafttreten des sogenannten Reformstaatsvertrages. Die Zustimmung weiterer Bundesländer steht noch aus, gilt aber als wahrscheinlich, da viele Bundesländer dies bereits angekündigt haben.
Das Ergebnis der Abstimmung Sachsen Allerdings blieb es bis zum Schluss ungewiss. Die AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten im Vorfeld signalisiert, dass sie den Reformstaatsvertrag ablehnen würden. Da sich die Linke enthalten wollte, hatten die Befürworter des Vertrags aus CDU, SPD und Grünen keine Mehrheit.
Auch in der Parlamentsdebatte fanden alle Fraktionen kritische Worte für den Vertrag. Dann hat sie sich beworben CDU eine halbstündige „Nachdenkpause“, in der Die Linke offenbar ihre Position änderte. In einer Rede von CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer machte er erneut Werbung für die Reform. Allerdings sagte er auch, dass er das im Gesetz vorgesehene strengere Presseähnlichkeitsverbot für „nicht optimal geregelt“ halte und kritisierte die geplante Abschaltung der linearen Verbreitung von TV-Sendern wie Kika in den nächsten Jahrzehnten. Auch der CDU-Abgeordnete Andreas Nowak sagte in der Debatte, der Reformstaatsvertrag könne „nur der erste Schritt zu einer umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein“.
„Wir haben gesehen, dass heute vielleicht die Mehrheit gefehlt hat“, begründete die medienpolitische Sprecherin der Linken, Luise Neuhaus-Wartenberg, die Zustimmung. Eine Niederlage „hätte den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Hände gespielt.“
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten moderner werden
Der Vertrag soll ARD, ZDF und Deutschlandradio schlanker und moderner machen. Der Plan sieht weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine engere Zusammenarbeit der Sender und mehr Freiheiten für digitale Angebote vor. Die Länder wollen Doppelstrukturen und öffentliches Recht abbauen Rundfunk sich an veränderte Nutzungsgewohnheiten anpassen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bereits mit der Umsetzung von Reformen begonnen – etwa durch mehr Zusammenarbeit und den Abbau von Doppelstrukturen. Vertreter von ARD und ZDF betonten, dass die Maßnahmen dazu beitragen sollen, das Angebot zukunftssicher zu machen und besser an die digitalen Nutzungsgewohnheiten anzupassen.
Drei Bundesländer fehlen noch
Über eine mögliche Erhöhung wird weiterhin gesondert entschieden. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Beitrags ab 2025 empfohlen, einige Bundesländer wollten jedoch vor ihrer Zustimmung Reformen umgesetzt sehen. Da sich die Länder nicht einigen konnten, wird das Bundesverfassungsgericht seine endgültige Entscheidung voraussichtlich im Jahr 2026 treffen. Bis dahin bleibt die Finanzierung der Rundfunkanstalten gesichert.
Der Staatsvertrag wurde im März von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und seinen Amtskollegen unterzeichnet. Voraussetzung für ein Inkrafttreten am 1. Dezember ist die Ratifizierung durch alle Landesparlamente. Bis Ende November müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen. Einschließlich Sachsens haben mittlerweile 13 Landesparlamente zugestimmt. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg müssen noch abstimmen.
