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Obligatorische Bescheinigung im Krankheitsfall: Mehr Vertrauen, weniger Papierkram

Amelia by Amelia
Oktober 14, 2025
in Lokalnachrichten
Obligatorische Bescheinigung im Krankheitsfall: Mehr Vertrauen, weniger Papierkram

Wer sich schon einmal mit Fieber ins Wartezimmer geschleppt hat, nur um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Betrieb abzuholen, weiß: Das hat wenig mit Medizin zu tun – und im Grunde nichts mit Genesung. Im besten Fall stecken Sie andere Menschen an und verursachen viel Arbeit in der Arztpraxis. Es ist daher an der Zeit, die Kultur der obligatorischen Zertifizierung zu beenden. Das schlägt der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, vor, der erst ab dem vierten oder fünften Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangt.

Der Vorschlag ist sinnvoll und spiegelt die Realität in den Hausarztpraxen – und der ihrer Mitarbeiter – wider. Besonders clever ist, dass Gassen keine völlig neue Gesetzeslage fordert, sondern einen anderen Umgang mit den bereits heute bestehenden Spielräumen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt ein ärztliches Attest nur, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert; Arbeitgeber dürfen sie früher anordnen – das hat auch das Bundesarbeitsgericht bestätigt –, sie dürfen dies jedoch nicht willkürlich oder diskriminierend tun.

Allerdings gibt es Unternehmen, die die Ausnahme zur Regel gemacht haben und verlangen ab dem ersten Tag eine AU-Pauschale. Darüber hinaus hat sich die Zertifikatspflicht in die deutsche Arbeitskultur eingeschlichen: Viele Arbeitnehmer erhalten ein Zertifikat, auch wenn das Unternehmen es nicht verlangt, aus Pflichtgefühl, aus Sorge um ihren Job oder aus Gewohnheit. Das hat Folgen: Jährlich werden laut KBV rund 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt; Ein gutes Drittel davon dauert maximal drei Tage. Würden diese Kurzbescheinigungen gestrichen, könnten nach Berechnungen der KBV 1,4 Millionen Arztstunden und rund 100 Millionen Euro eingespart werden – Zeit und Geld, die dorthin gehören, wo Medikamente wirklich benötigt werden.

Tina Groll

Redakteur im Ressort Politik und Wirtschaft

Arbeitgebervertreter kritisierten den Gassenvorschlag umgehend. „Eine pauschale Verlängerung der Wartefrist würde die Arbeitgeber zusätzlich belasten, ohne die strukturellen Probleme zu lösen“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter, der Deutschen Presse-Agentur. Stattdessen sollten Patienten in Praxen „besser kontrolliert“ werden. Kampeter ging jedoch nicht näher darauf ein, was dies konkret bedeutete. Ginge es nach der BDA, liefe es in eine ganz andere Richtung: Das arbeitgebernahe Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hatte eine Wartefrist für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gefordert. Der erste Krankheitstag soll daher unbezahlt bleiben.

Die Pflicht zur Vorlage eines Zertifikats führt zu Präsentismus mit vielen Nachteilen

Doch wer kurzfristige Krankheitstage mit Wartetagen verhindert, riskiert Präsentismus: Menschen kommen krank, stecken Kollegen an und bleiben am Ende für längere Zeit aus. Dies ist wirtschaftlich gesehen teurer als eine kontinuierliche Genesung über zwei oder drei Tage. Darüber hinaus zeigt eine internationale Perspektive, dass Deutschland in Sachen Krankheit kein Ausreißer ist, sondern im europäischen Vergleich im oberen Mittelfeld liegt. Die oft beschworene große Arbeiterwelle bleibt bis heute unbegründet. Die Infektionswellen und die Belastung durch eine alternde Belegschaft dürften eher hoch sein – beides Probleme, die nicht mit mehr Zertifikaten gelöst werden können. Die viel kritisierte telefonische Krankmeldung hat die Praxen nachweislich entlastet – und ist nicht der Grund für hohe Krankenstände. Große Fonds und Studien finden keine Hinweise auf systematischen Missbrauch; Im Jahr 2022/2023 lag der Anteil der Telefonzertifikate bei 0,8 bis 1,2 Prozent. Viel höher Der Krankenstand soll auch dann nicht gesenkt werden, wenn eine Bescheinigung erst nach dem vierten oder fünften Tag der Abwesenheit erforderlich ist.

© ZEIT ONLINE

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Ein Verzicht auf die Zertifikatspflicht würde insbesondere Familien mit kleinen Kindern entlasten. Wer heute Kinderkrankentage benötigt, muss ein ärztliches Attest vorlegen – und zwar vom ersten Tag an. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kritisiert dies seit langem als „unnötigen Einsatz pädiatrischer Ressourcen“. Seit dem 1. Juli 2024 hilft auch hier die telefonische Krankschreibung – unter strengen Auflagen und für einen begrenzten Zeitraum; Das Kind muss jünger als zwölf Jahre sein und bereits zu den Bestandspatienten gehören, maximal sind fünf Tage möglich. Aber die Pflicht als solche bleibt bestehen. Es nimmt die Zeit in Anspruch, die Kinderärzte für die richtige Diagnose und Behandlung benötigen. Fachkräfte, die bundesweit bereits fehlen.

Worum geht es wirklich? Die Antwort ist einfach: über Vertrauen. Arbeitgeber haben nichts zu befürchten, sondern zu gewinnen: Vertrauen und damit Loyalität und Motivation der Mitarbeiter. Chefs, die strenger werden wollen, werden dies voraussichtlich auch in Zukunft tun: Das Weisungsrecht des Arbeitgebers bleibt von Anpassungen im Entgeltfortzahlungsgesetz unberührt. Eine klare, einfache Regel – Zertifizierung erst ab dem vierten oder vielleicht sogar fünften Tag – sendet das richtige Signal: Eigenverantwortung statt Misstrauen, Entspannung statt Präsentismus, Medizin statt Verwaltung und weniger Bürokratie für alle.

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