Drei Syrer wurden in München zu Gefängnisstrafen verurteilt. Sie kämpften gegen das Assad-Regime und begingen teilweise Kriegsverbrechen. Das Oberlandesgericht entschied, dass der Freiheitskampf nicht im rechtlichen Vakuum stattfindet.
Das Oberlandesgericht München hat zwei Syrer wegen Kriegsverbrechen zu Gefängnisstrafen verurteilt. Die beiden Männer seien – ebenso wie ein dritter Angeklagter – außerdem wegen Mitgliedschaft oder Ringführung in einer Terrororganisation im Ausland für schuldig befunden worden, sagte ein Gerichtssprecher.
Die Taten ereigneten sich im Zusammenhang mit der Revolution gegen das Assad-Regime in den 2010er Jahren. „Der Freiheitskampf findet nicht im rechtlichen Vakuum statt. Die Grenze der Strafbarkeit wird überschritten, wenn unbeteiligte Dritte getötet oder Kriegsverbrechen begangen werden. Das war hier eindeutig der Fall“, betonte der Vorsitzende Richter Michael Höhne.
Nach der 86-tägigen Hauptverhandlung verhängte der Staatssicherheitssenat Haftstrafen von viereinhalb Jahren, sieben Jahren und neun Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Eingliederung in den „Islamischen Staat“
Dem Urteil zufolge waren die drei Männer Mitglieder einer zunächst unabhängigen bewaffneten Rebellengruppe, die sich 2014 in den „Islamischen Staat“ (IS) integriert hatte. Bereits im Sommer 2013 nahm die zunächst säkulare Vereinigung „Liwa Jund al-Rahman“ („Brigade der Soldaten der Barmherzigen“) islamistische Züge an. Ziel des Vereins war die Bekämpfung der regulären syrischen Armee.
Nach Angaben des Senats des Oberlandesgerichts gründete der Beklagte mit der höchsten Strafe den Verein und bestimmte als alleiniger Führer die wesentlichen militärischen Entscheidungen und die weltanschauliche Ausrichtung. Außerdem hatte er den Erlös aus einem eroberten Ölfeld nicht nur zur Bezahlung seiner Kämpfer, sondern auch für sich und seine Familie verwendet.
„Kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen Truppen“
Nach Angaben des Gerichts hat der Angeklagte mit einer siebenjährigen Haftstrafe vom Anführer angeordnete Kampfhandlungen und einen blutigen Angriff auf ein von Schiiten bewohntes Dorf gefilmt und zu Propagandazwecken ins Internet gestellt. Der dritte Angeklagte leitete ein Unternehmen des Vereins und schloss sich ebenfalls dem IS an.
Das Gericht betonte, dass nationale Befreiungsbewegungen kein Recht auf bewaffneten Widerstand gegen die regulären Truppen hätten. Der Richter betonte zudem, dass es sich beim IS um eine besonders brutale Terrororganisation handele. Alle drei Angeklagten flohen nach der militärischen Niederlage des IS nach Deutschland.
