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Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Wenn der AfD-Mann vom Stimmzettel fliegt

Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen: Wenn der AfD-Mann vom Stimmzettel fliegt

Klaus Bletter könnte sich tatsächlich freuen. Der CDU-Oberbürgermeisterkandidat im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen hatte im ersten Wahlgang vor zwei Wochen 41,2 Prozent der Stimmen erhalten. Ein Ergebnis wie früher, als AfD war noch nicht da.

Das einzige Problem ist: Die AfD war eigentlich nicht da. Weil sie es nicht durfte. Ihr Kandidat, der rheinland-pfälzische Landtagsabgeordnete Joachim Paul, erhielt vom Wahlausschuss der Stadt keine Zustimmung. Die Mitglieder des paritätisch mit Stadtratsvertretern besetzten Gremiums hatten ausdrücklich ein Gutachten des Verfassungsschutzes angefordert. Und es war bis zum Rand voll.

Paul gehörte der als rechtsextremistisch eingestuften Raczek-Burnerschaft in Bonn an. Er bekennt sich zum Rückwanderungskonzept der rechtsextremen Identitären Bewegung, von der sich seine Partei offiziell distanziert, wohl auch, weil es dem Grundgesetz widerspricht, Deutsche mit Migrationshintergrund abschieben zu wollen. Paul ist auch dem neuen rechten Flügel seiner Partei verbunden und pflegt enge Kontakte zu Rechtsextremisten Kompakt-Magazin.

Das genügte dem Ludwigshafener Wahlausschuss, um Paul die Wählbarkeit abzusprechen. Und obwohl das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Pauls Klage abgewiesen hat, ist sein Ausschluss des siegreichen Bletters ein Makel für sie Stichwahlwas dieses Wochenende ansteht. „Am liebsten hätte ich alle anderen Kandidaten an der Wahlurne geschlagen“, sagt Bletter. Er ist sich sicher, dass er Paul geschlagen hätte, „weil der Kandidat keine Ahnung von dieser Stadt hat.“

Es kommt nicht oft vor, dass Gemeinderäte jemandem das Recht verweigern, für ein gewähltes Amt zu kandidieren. Meistens geht es um verpasste Fristen, zu wenige Unterschriften von Unterstützern – oder es hat jemand ein Verbrechen begangen, das ihn formal unwählbar macht. Doch in den letzten Monaten kam es auch mehrfach vor, dass Kandidaten ausgeschlossen wurden, weil Zweifel an ihrer Verfassungstreue bestanden.

Im Frühjahr traf sich der AfD-Kandidat Haik Jäger in Neukloster in Mecklenburg-Vorpommern. Jaeger war vermutlich Mitglied der rechtsextremen Nordkreuz-Gruppe. Im Jahr 2017 wurden bei ihm mehrere tausend Schuss Munition gefunden. Und im nordrhein-westfälischen Lage wurde der AfD-Bürgermeisterkandidat Uwe Detert im Sommer vom Wahlausschuss abgelehnt. Er soll in den vergangenen Jahren verfassungsfeindliche Inhalte in sozialen Netzwerken verbreitet haben.

Natürlich ist die Frage, ob AfD-Kandidaten von Wahlausschüssen, die sich wiederum oft nach den Mehrheiten in den Gemeinderäten zusammensetzen, ausgeschlossen werden sollten, hochbrisant. „Bezogen auf den Kandidaten kommt ein solcher Schritt einem Parteiverbot im Kleinen nahe“, sagt der Demokratieforscher Richard Traunmüller von der Universität Mannheim.

„Aus erfundenen Gründen“

Die in Ludwigshafen Wenig überraschend interpretierte Paulus, der ausgeschlossen wurde, seinen Ausschluss als Selbstaufgabe der Demokratie. „Aus erfundenen Gründen“, sagte er der ZEIT, wollten seine politischen Gegner „Wahlsiege verhindern“. Mit seiner Kampagne gegen die Entscheidung am

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