Washington- Im Pass dürfen nur männlich und weiblich stehen: Am Donnerstag gab der Oberste Gerichtshof der USA vorläufig grünes Licht für eine umstrittene Regelung der Regierung von Präsident Donald Trump (79).
Die Maßnahme sieht vor, dass Transgender und nicht-binäre Personen in ihren Reisepässen das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht vermerken müssen – unabhängig von ihrem psychologischen Geschlecht.
Das bedeutet: Eine Kennzeichnung mit „X“ oder einer anderen Geschlechtsangabe ist vorerst nicht mehr möglich. Stattdessen nur weiblich und männlich.
Gericht: Geschlecht ist nur eine historische Tatsache
In einem kurzen Beschluss erklärte das Gericht mit konservativer Mehrheit, dass die Politik nicht diskriminierend sei. „Die Angabe des Geschlechts des Passinhabers bei der Geburt verstößt ebenso wenig gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung wie die Angabe des Geburtslandes“, argumentierte der Oberste Gerichtshof. Das eingetragene Geschlecht ist lediglich eine historische Tatsache.
Der Supreme Court ist das höchste Gericht der USA
Die drei liberalen Richter des Gerichts waren anderer Meinung und argumentierten, dass die Pässe Transsexuelle anfälliger für „ein erhöhtes Maß an Gewalt, Belästigung und Diskriminierung“ machen würden. In einer Klage berichteten sie von sexuellen Übergriffen und häufigen Leibesvisitationen. An Flughäfen wurde ihnen vorgeworfen, ihre Dokumente gefälscht zu haben. Doch die drei liberalen Richter konnten sich gegen ihre sechs konservativen Kollegen nicht durchsetzen.
Die Entscheidung stärkt Trumpf konservative Geschlechterpolitik. Der Oberste Gerichtshof hat in dieser Angelegenheit jedoch nur eine vorläufige Entscheidung getroffen. Das Hauptverfahren ist noch anhängig.
US-Präsident Donald Trump (79)
In Deutschland gilt jedoch nach wie vor: Menschen können ihr Geschlecht und ihren Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern. Wenn der Eintrag „divers“ oder offen ist, erscheint ein „X“ auf dem Ausweis. Innerhalb eines Jahres wurde bei 22.049 Menschen das Geschlecht geändert.
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz hat die Ampelregierung im vergangenen Jahr den Geschlechterübergang deutlich erleichtert. Bisher musste man für diesen Schritt zwei psychiatrische Gutachten einholen und auf eine gerichtliche Entscheidung warten.
