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Nur jeder Fünfte hält die Prüfungsbenotung für objektiv

Amelia by Amelia
Oktober 15, 2025
in Lokalnachrichten
Nur jeder Fünfte hält die Prüfungsbenotung für objektiv

Befragung von Absolventen der Rechtswissenschaften

aus Marcel Schneider2025 M10 14, Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesverband der juristischen Fakultäten fragte, was Absolventen im Anschluss an ein Jurastudium ändern würden. Sie kritisieren insbesondere die Prüfungskorrektur, die Studienschwerpunkte und das Modell des Einheitsanwalts.

Nach den Ergebnissen der mittlerweile sechsten bundesweiten Absolventenbefragung des Bundesverbands der juristischen Fakultäten (BRF) ist klar: Nur jeder fünfte Jura-Absolvent hält die Prüfungsbewertung für objektiv. Darüber hinaus wünschen sich die Befragten, dass das Studium von Anfang an deutlich stärker auf die Prüfungen ausgerichtet ist und das Modell des „Einheitsanwalts“ in Frage gestellt wird. Auch der Trend bleibt stabil: Nur jeder Dritte würde ein Jurastudium in seiner jetzigen Form weiterempfehlen.

Als einer von vielen Beteiligten möchte das BRF das Jurastudium reformieren. Um Argumente dafür zu sammeln, fragt er regelmäßig neue Jura-Absolventen, was sie im Nachhinein am Jurastudium ändern würden. An der aktuellen Umfrage durfte von Februar bis September 2024 teilnehmen, wer seit dem 1. Januar 2022 zumindest seine schriftlichen Prüfungen geschrieben hat. Das BRF möchte sicherstellen, dass nur die Bewertungen von Kandidaten einfließen, die kurz vor dem Ende ihres Studiums stehen und deren Eindrücke noch frisch sind. Die Ergebnisse, die LTO Sofern die Informationen vorab verfügbar sind, wird das BRF diese zeitnah auf seiner Website veröffentlichen. Insgesamt nahmen 1.835 Personen teil.

Die versteckte Sekundärkorrektur soll die Frustration bei der Bewertung verringern

Diesmal kritisierten die Befragten besonders deutlich die Prüfungsleistung während des Studiums. Ganze 81,63 Prozent halten dies für subjektiv, intransparent und teilweise sogar willkürlich. Selbst die zweite Korrektur kann den Frust nicht verhindern, weil die Absolventen den Eindruck haben, dass in den meisten Fällen der Zweitprüfer sowieso mit dem Erstprüfer einer Meinung ist. Das BRF kommt zu dem Schluss: Was endlich gebraucht wird, ist die versteckte zweite Korrektur, für die Dr. Carl-Wendelin Neubert in seinem Gastbeitrag plädiert LTO gefordert.

Darüber hinaus stimmten drei Viertel der Befragten zu, dass das Jurastudium von Anfang an deutlich stärker auf die Prüfung und insbesondere deren Prüfungen ausgerichtet sein sollte. Es vermittelt kaum Systemverständnis; Das haben die meisten Befragten erst durch den Repeater so richtig gelernt. Rund 55 Prozent fordern sogar, das Jurastudium deutlich prüfungslastiger zu gestalten und gegebenenfalls auf Hausaufgaben zu verzichten, bei deren Bearbeitung bereits zunehmend künstliche Intelligenz zum Einsatz kommt.

Zweistufige Juristenausbildung ja, Regeljuristenausbildung nein

Das BRF hat die diesjährige Befragung auf Basis seiner Erkenntnisse aus früheren Befragungen verfeinert und beispielsweise auch nach der Meinung der Absolventen zum Modell des Einheitsanwalts gefragt. Besonders spannend sind die Zahlen dazu: Während fast drei Viertel aller Befragten dieses Ausbildungsziel bis zur Zwischenprüfung (in der Regel im vierten Semester) für sinnvoll halten, tun dies beim Referendariat und dem Weg zum zweiten Staatsexamen nur 47,3 Prozent der Umfrageteilnehmer.

Denn die Mehrheit hält die zweistufige juristische Ausbildung, bestehend aus Jurastudium und anschließendem Referendariat, für eine gute Idee. Allerdings liest sich folgende Zahl in Zeiten des Fachkräftemangels weniger rosig: Nur 52,92 Prozent der Befragten wollen direkt nach dem Jurastudium ein Referendariat machen. Beliebte Alternativen sind die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei (16,84 Prozent), ein Masterstudium (8,83 Prozent) und eine Promotion (8,82 Prozent).

Prüfungsniveau akzeptabel, aber nicht genügend Zeit

Den aktuellen BRF-Zahlen zufolge hält eine äußerst knappe Mehrheit (50,57 Prozent) der Befragten das technische Niveau der Prüfungen für angemessen. Allerdings empfinden 53 Prozent der Befragten den zeitlichen Aufwand (in der Regel fünf Stunden pro Prüfung) für die Erledigung der Aufsichtsarbeiten als problematisch. Ein Viertel von ihnen kritisiert, dass das Niveau der Prüfungen zwischen den Bundesländern zu stark schwanke.

Die Absolventen möchten den Pflichtfächerkatalog bereinigen und sich ein klares Bild davon machen, was ihrer Meinung nach gestrichen werden könnte: Römische Rechtsgeschichte (rund 51 Prozent), Internationales Privatrecht (rund 42 Prozent) und Staatshaftungsrecht (rund 35 Prozent) sind Spitzenkandidaten für mögliche Streichungen. Ginge es nach den Befragungsteilnehmern, würden zuerst Themen mit historischem oder fachspezifischem Charakter rausgeworfen, obwohl knapp über 60 Prozent von ihnen diese tatsächlich für wesentlich halten.

Weitere detaillierte Zahlen zu diesen und vielen weiteren spannenden Aspekten finden Sie in der 120-seitigen BRF-Auswertung.

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