
Ein US-Richter hat die Verleumdungsklage des kanadischen Rapper Drake gegen das Plattenlabel Universal Music Group abgewiesen. Auslöser des Rechtsstreits war der Diss-Track von Kendrick Lamar Nicht wie wir. Darin stellt er Drake unter anderem als Pädophilen dar. Die umstrittenen Liedtexte seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, entschied die zuständige Richterin Jeannette A. Vargas.
Der Richter räumte ein, dass der Vorwurf schwerwiegend sei. Aber im Kontext einer hitzigen Rap-Fehde mit provokativer Sprache und gegenseitigen Beleidigungen könne ein vernünftiger Zuhörer nicht davon ausgehen, dass die Aussage objektive Fakten über die Klägerin vermittelt, begründete Vargas ihr Urteil. Drakes Anwaltsteam kündigte Berufung an.
Richter spricht von „metaphorischem Todesstoß“
Die beiden Hip-Hop-Stars liegen seit Frühjahr 2024 im Streit und haben Stücke veröffentlicht, in denen sie sich gegenseitig mit beleidigenden Texten attackieren. Der Streit erreichte im Mai letzten Jahres seinen Höhepunkt, als Lamar seinen international erfolgreichen Hit veröffentlichte Nicht wie wir herausgebracht. Dies sei der „metaphorische Todesstoß“ gegen Drake, sagte Richter Vargas.
Drake wird im Lied namentlich erwähnt. Lamar wirft ihm unter anderem vor, ein „Kolonisator“ der Rap-Kultur zu sein. Der Titel enthält auch Hinweise auf Drakes Sexualleben, einschließlich der Zeile „Ich habe gehört, dass du sie jung magst.“ Der Künstler weist diese Vorschläge entschieden zurück.
Nicht wie wir ist einer der erfolgreichsten Songs des Jahres 2024. Er gewann eine Auszeichnung bei den Grammy Awards, erzielte die meisten Streams weltweit auf Apple Music und trug maßgeblich dazu bei, dass die Halbzeitshow des Super Bowl die bislang meistgesehene war. In seiner Klage warf Drake der Plattenfirma Universal vor, die Gier der Konzerne über die Sicherheit und das Wohlergehen ihrer Künstler zu stellen.