In der jetzt veröffentlichten Entscheidung, aus der unter anderem das Musikmagazin „Rolling Stone“ zitiert, erklärte Richterin Jeannette A. Vargas: „Die Frage in diesem Fall ist, ob ‚Not Like Us‘ vernünftigerweise so verstanden werden kann, dass Drake ein Pädophiler ist oder sexuelle Beziehungen zu Minderjährigen hatte.“ Angesichts des Gesamtkontexts, in dem die Aussagen in der Aufnahme gemacht wurden, ist das Gericht der Meinung, dass dies nicht möglich ist.
„Not Like Us“: Drakes Verleumdungsklage wegen Dissidententitels von Kendrick Lamar abgewiesen
