Der Beschluss geht auf den Fall einer Frau zurück, die auf Aufnahmen einer polizeilichen Observation aus dem Jahr 2015 zu sehen war. Sie selbst war nicht die eigentliche Ziel-, sondern lediglich Kontaktperson. Die Maßnahmen richteten sich gegen einen Mann, der als »Gefährder« im Bereich politisch motivierter Kriminalität – rechts – eingestuft war. Er wurde überwacht, nachdem er eine Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Totschlags, verbüßt hatte. Die Frau hatte den Mann nach seiner Haftentlassung mit weiteren Personen von der Haftanstalt abgeholt; anschließend fuhr die gesamte Personengruppe in einem Pkw gemeinsam zur Wohnung der Frau. In der Folge übernachtete der Mann auch regelmäßig in dieser Wohnung und verbrachte auch persönliche Gegenstände dorthin.