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Nicolas Sarkozy unter Auflagen aus der Haft entlassen

Der ehemalige französische Präsident Nicolas Sarkozy, der seit dem 21. Oktober im Pariser Gefängnis La Santé inhaftiert ist, darf nach Hause zu seiner Frau Carla Bruni gehen. Dies entschied das Pariser Berufungsgericht am Montag auf Antrag von Sarkozys Anwälten. Allerdings muss sich Sarkozy bis zu seinem Berufungsverfahren im März 2026 einer strengen Kontrolle unterziehen.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich nicht um einen Freispruch. Vielmehr wird eine bestimmte Form der Untersuchungshaft in eine an bestimmte Bedingungen geknüpfte Entlassung umgewandelt. Die Richter gingen davon aus, dass weder eine akute Fluchtgefahr noch eine aktuelle Gefahr neuer Straftaten bestehe.

Allerdings darf Sarkozy Frankreich nicht verlassen, bis das Berufungsverfahren im kommenden März stattfindet. Auch jeglicher Kontakt zu Personen, die Mitangeklagte oder Zeugen der angeblich illegalen Finanzierung seines Wahlkampfs von 2005 bis 2007 durch den libyschen Machthaber Oberst Gaddafi sind, ist ihm untersagt.

Zudem darf er sich nicht mit dem derzeitigen Justizminister Gérald Darmanin oder gegebenenfalls dessen Nachfolger treffen. Darmanin, der Sarkozys Wahlkampf leitete und als sein Vertrauter gilt, besuchte den ehemaligen Staatschef im Gefängnis. Dies wurde in den Medien als unzulässige Parteilichkeit eines für die Unabhängigkeit der Justiz zuständigen Ministers kritisiert. Die Tatsache, dass ein Gericht mit seiner Entscheidung indirekt, aber ausdrücklich den Justizminister anprangert, ist ein empörendes Ereignis.

Fünf Jahre Gefängnis

Am 25. September 2025 wurde Sarkozy in einem Prozess wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt, jedoch vom Vorwurf der angeblich illegalen Parteienfinanzierung im Wahlkampf freigesprochen.

Das Gericht ordnete daraufhin auch an, dass Sarkozy wegen der „außerordentlichen Schwere“ seiner Straftat seine Strafe sofort antreten müsse, obwohl er anschließend Berufung gegen seine Verurteilung einlegte. Experten zufolge ist die sofortige Vollstreckung des Strafurteils einer ersten Gerichtsinstanz in Frankreich in 85 Prozent der Fälle bei mehrjährigen Freiheitsstrafen üblich.

Für Sarkozy war im Pariser Gefängnistrakt eine Zelle für besonders schutzbedürftige und prominente Häftlinge eingerichtet worden. In einer Nachbarzelle überwachten zwei Polizisten rund um die Uhr seine Sicherheit. „Das Gefängnis ist ein Albtraum“, versicherte Sarkozy.

Vor den drei Richtern, die über seine Freilassung entscheiden mussten, beteuerte Sarkozy erneut seine Unschuld. Er hätte sich nie vorstellen können, mit 70 Jahren ins Gefängnis zu kommen. Allerdings wurde er bereits in einem anderen Prozess rechtskräftig verurteilt. Das Kassationsgericht muss das Urteil in einem anderen Fall am 26. November bestätigen.

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