Dem Leihfahrradanbieter Nextbike könnte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts die vollständige Schließung seines Betriebs in Berlin drohen.
Die Verkehrsverwaltung hatte das Unternehmen bereits im Juli aufgefordert, alle 6.500 Leihfahrräder von den Straßen Berlins zu entfernen. Der Grund: Nextbike hat keine Sondernutzungserlaubnis für den Betrieb der Leihräder beantragt. Das Unternehmen war mit einem Eilantrag gegen die Anordnung des Senats vor Gericht gegangen – und erlitt dort nun eine Niederlage.
Die zuständige Kammer lehnte den Antrag ab, teilte das Gericht mit. Das Unternehmen nutzt den öffentlichen Straßenraum gewerblich und angesichts der Vielzahl an Fahrzeugen auch in großem Umfang. Es handelt sich also um eine straßenrechtliche Sondernutzung, für die in Berlin eine entsprechende Genehmigung erforderlich ist.
Nach Angaben des Gerichts hatte Nextbike argumentiert, dass die Fahrräder straßenrechtlich zur öffentlichen Nutzung bestimmt seien und keine besondere Nutzungsgenehmigung erforderlich sei. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts wird die gemeinsame Nutzung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Räder eingeschränkt.
Nach Angaben des Gerichts hat Nextbike gegen das Urteil bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Die Verkehrssenatsverwaltung hat bereits angekündigt, die Entscheidung der nächsten Instanz abzuwarten. Bis dahin können die Räder stillstehen. Auch Nextbike könnte noch eine Sondernutzungserlaubnis beantragen.
Das Unternehmen betrieb das Leihfahrradsystem einst mit öffentlichen Mitteln im Auftrag des Senats. Allerdings lief der Vertrag zwischen Nextbike und dem Land im Juli aus. Aufgrund der Haushaltskürzungen hat die Senatsverwaltung das Angebot eingestellt. Seitdem betreibt Nextbike die Flotte in eigener Regie weiter.
Ausstrahlung: rbb24 Abendschau, 20. Oktober 2025, 19:30 Uhr