Ferienwohnungen in Spanien unterliegen nun strengeren Auflagen.Bild: pexels / Jakub Zerdzicki
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Während ein ausgiebiger Hotelbesuch mit Frühstücksbuffet und Minibar einen gewissen Luxus für besondere Anlässe verspricht, erfreuen sich auch Ferienwohnungen und -häuser immer größerer Beliebtheit. In Deutschland selbst etwa machten diese im Jahr 2023 laut Statista 23 Prozent der getätigten Buchungen aus.
Auch auf die gesamte EU gerechnet, sind diese Anteile steigend. Nicht verwunderlich ist da, dass Vermietungsunternehmen wie Airbnb ihren Umsatz in den vergangenen Jahren ebenfalls deutlich steigern konnten. Um den dadurch entstandenen Druck auf die Kommunen zu senken, gilt in Spanien ab diesem Jahr eine besondere Regelung für die Vermietung von Ferienwohnungen.
Spanien erlässt Registrierungspflicht für Ferienwohnungen
Mit dem 2. Januar 2025 müssen Vermietende ihre Unterkunft in ein landesweites Register eintragen. Damit setzt Spanien gleichzeitig eine EU-Vorschrift zur Schaffung eines Informationssystems für Kurzzeitvermietungen um, das für mehr Transparenz in der weiter wachsenden Branche sorgen soll.
Bei der Eintragung erhalten die Vermieter:innen eine Registernummer, die sie etwa auch Airbnb mitteilen müssen, wenn die entsprechende Wohnung auf der Plattform inseriert werden soll.
Es gilt laut „Mallorca-Zeitung“ eine Übergangsfrist bis Juli, dann wird der Registereintrag verpflichtend, der Eintrag muss künftig alle zwölf Monate erneuert werden. Am Jahresende müssen Details zu allen getätigten Vermietungen gegeben werden können.
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Buchungsplattformen wie Airbnb oder Booking.com müssen ihrerseits die einzelnen Wohnungen in Spanien in ein eigenes Online-Portal einspeisen. Hier sind jeden Monat detaillierte Angaben zu den übermittelten Vermietungen erforderlich. Vermieter:innen befürchten in diesem Zusammenhang hohe bürokratische Hürden.
Neue Verordnung soll gegen Wohnungsnot helfen
Auch im Inserat selbst muss die Registernummer ersichtlich sein. Zusätzlich verpflichten sich die Plattformen gegenüber der spanischen Regierung, regelmäßige Stichproben durchzuführen.
Die Registrierungspflicht gilt ab dem Sommer für Vermietungen jeglicher Art, die zu einem wirtschaftlichen Nutzen führen. Auch vermietete Boote mit Ankerplatz in Spanien müssen eingetragen werden.
Die Regelung trifft damit auch die beliebten Ferienziele der Balearen. Mallorcas Regierung hatte ihrerseits im Zuge der Overtourism-Debatte aber ohnehin schon beschlossen, zumindest keine neuen Lizenzen für Ferienwohnungen mehr zu vergeben.
Hintergrund der Neuerung ist die Sorge der Regierung um die wachsende Wohnungsnot in Spanien. Vor allem in der Hochsaison werden in beliebten Ferienorten Wohnungen teilweise ohne Genehmigung an Tourist:innen vermietet, um finanziellen Nutzen aus dem Massentourismus zu ziehen.
Barcelona hatte in diesem Zuge kürzlich angekündigt, die Vermietung von Ferienwohnungen bis 2028 vollständig zu verbieten. Die dortigen Preise waren in den vergangenen zehn Jahren um 70 Prozent gestiegen. Auch auf den balearischen und kanarischen Inseln gab es im vergangenen Sommer immer wieder Proteste gegen den Massentourismus.
Rund 800.000 Wohnungen fehlen in Deutschland. Das waren 100.000 mehr als noch im Vorjahr, wie das Verbändebündnis Wohnungsbau bereits Anfang 2024 mitteilte. Es seien Investitionen in Milliardenhöhe nötig, hieß es damals.