Deutschland ändert erneut die Regeln für Rentner. Und das könnte für einige von ihnen finanzielle Folgen haben. Ab Dezember 2025 wird der Rentenzuschlag für Invaliditätsrenten auf die Regelrente angerechnet. Dies bedeutet, dass sie bei der Berechnung anderer Leistungen, etwa der Witwen- oder Witwerrente, berücksichtigt wird. Dadurch könnten viele Rentner festgelegte Freigrenzen überschreiten, was zu Kürzungen und einer höheren Steuerbelastung führen könnte.
Der Rentenzuschlag für Invaliditätsrenten wird Bestandteil der Rente
Mit dem Invalidenrentenverbesserungsgesetz hat der Bund finanzielle Verbesserungen für Menschen eingeführt, die schon seit längerem eine Invalidenrente beziehen. Seit Juli 2024 erhalten rund drei Millionen Rentner einen pauschalen Zuschuss von der Deutschen Rentenversicherung. Ab Dezember 2025 wird dieser Zuschlag schließlich zusammen mit der Regelrente in einem Betrag berechnet und ausgezahlt.
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Der Zuschlag zählt nicht als Nebenverdienst, sondern wird zukünftig als Teil der Rente behandelt. Erhöht sich dadurch der Gesamtbetrag der Invalidenrente, wirkt sich dies auch auf andere Leistungen aus. Denn wenn die Gehälter steigen, kann es zu Kürzungen anderer Ansprüche, etwa der Witwen- oder Witwerrente, kommen.
Senioren überschreiten die Freigrenze: Es drohen Kürzungen
Aufgrund der Anrechnung des Zuschlags ab Dezember überschreiten viele Senioren die individuelle Freigrenze, was zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente führen kann. Vor allem für diejenigen, die bisher nur knapp unter dem Grenzwert lagen, könnte es ab Dezember 2025 zu spürbaren finanziellen Nachteilen kommen.
Experten zufolge sind rund drei Millionen Rentner von dieser Kombination aus Ergänzungsanspruch und Hinterbliebenenrente betroffen. Senioren mit einer solchen Doppelkonstellation sollten daher ihren neuen Rentenbescheid sorgfältig prüfen lassen, da die im Dezember verschickten Bescheide fehlerhafte Berechnungen enthalten könnten.
Für Rentner drohen durch den Zuschlag steuerliche Konsequenzen
Da der Zuschlag ab Dezember 2025 direkt in die Rente einfließt, erhöht sich der steuerpflichtige Bruttorentenbetrag. Dadurch überschreiten viele Senioren erstmals den Grundfreibetrag oder rutschen in eine höhere Steuerprogression ab. Das bedeutet, dass neben dem höheren Einkommensabzug auch die Einkommensteuer und der Solidaritätszuschlag steigen. Die Folge ist eine Doppelbelastung. Die Nettorente ist daher geringer.
Entgegen der landläufigen Meinung unterliegen Renten nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich der Einkommensteuer. Es gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge zur Altersvorsorge bleiben während des Erwerbslebens steuerfrei, Renteneinkünfte werden jedoch im Ruhestand besteuert.
