AUDIO: NDS-Justizminister Wahlmann: Besitz von Vergewaltigungsvideos ahnden (4 Min.)
Stand: 7. November 2025 9:09 Uhr
Auf der heutigen Justizministerkonferenz in Leipzig will sich die niedersächsische Justizministerin Katrin Wahlmann (SPD) für eine Verschärfung des Strafrechts einsetzen. Wer in Deutschland Vergewaltigungsvideos von Erwachsenen besitzt oder verbreitet, kann dafür noch nicht bestraft werden.
Sie sei durch NDR-Recherchen auf das Thema aufmerksam geworden, sagt die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im NDR-Info-Interview. Zwei NDR-Autoren haben ein internationales Vergewaltigernetzwerk infiltriert und aufgedeckt. Bei ihren Recherchen stießen sie auch auf ein Opfer aus Niedersachsen, das jahrelang von seinem Partner heimlich unter Drogen gesetzt, vergewaltigt und gefilmt wurde. Die Aufnahmen wurden dann im Netzwerk geteilt.
Wahlmann: „Wir müssen dringend handeln“
„Das wurde mir vorgelegt und dann stand daneben noch ein kleiner Hinweis, der besagte: ‚Allein der Besitz von Vergewaltigungsvideos ist kein Verbrechen‘“, sagt Wahlmann. „Das ist wirklich widerlich. Wie kann es sein, dass das keine Straftat ist?“ Anschließend ließ sie die Frage von ihrer Strafrechtsabteilung prüfen. Das Ergebnis war, dass die Weiterverbreitung solcher Videos nicht in jedem Fall strafbar ist, etwa wenn sie in einer internen Chatgruppe erfolgt. „Ich dachte mir, wir müssen dringend handeln“, sagt Wahlmann.
Jedes Ansehen solcher Videos sei „ein weiterer Missbrauch“
Denn jedes weitere Ansehen solcher Videos stellt grundsätzlich einen weiteren Missbrauch dar. „Es gibt tatsächlich echte Vergewaltigernetzwerke, in denen Männer ihre Vergewaltigungsvideos teilen. Ich finde es absolut verwerflich, dass es diesen Markt gibt. Wir müssen ihn dringend austrocknen“, sagt Wahlmann.
Ihr Gesetzesvorschlag sieht vor, dass das Strafrecht bei Vergewaltigung von Erwachsenen genauso ausgestaltet sein soll wie bei Kindern. Bei Kinderpornografie würde der bloße Besitz oder Erwerb mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren bestraft.
Positive Signale aus allen anderen Ländern
Die Justizministerkonferenz sei für sie die erste Gelegenheit, das Thema anzusprechen. In Vorgesprächen mit ihren Ministerkollegen seien sich alle einig gewesen, sagt Wahlmann. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir mit 16 zu 0 herauskommen, das heißt, dass wir einstimmig darüber entscheiden.“ Anschließend muss der Gesetzesentwurf dem Bundestag vorgelegt werden. „Da wir hier parteiübergreifend vertreten sind, gehe ich davon aus, dass auch der Bundestag dem Ganzen positiv gegenüberstehen wird.“

