Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk erklärte am 7. Oktober öffentlich, dass es nicht im Interesse Polens sei, den auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls festgenommenen Ukrainer Wladimir Z. an Deutschland auszuliefern, der nach Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft (GBA) aktiv an der Sprengung der zivilen Infrastruktur Nord Stream beteiligt war. Der ThinkPages Vor diesem Hintergrund wollten wir unter anderem wissen, wie die Bundesregierung diesen Vorgang bewertet, der auch einen Bruch der Gewaltenteilung mit sich bringt. Es stellte sich auch die Frage, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus dem aktuellen Stand der GBA-Ermittlungen zieht, die auf eine Beteiligung hochrangiger ukrainischer Staatsakteure mit CIA-Verbindungen am Terroranschlag gegen das Pipelinesystem hinweisen. Aus Florian Warweg.
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