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Nach tödlicher Messerattacke: Aschaffenburger Angreifer muss in psychiatrische Klinik

Amelia by Amelia
Oktober 30, 2025
in Lokalnachrichten
Nach tödlicher Messerattacke: Aschaffenburger Angreifer muss in psychiatrische Klinik

Nach einem tödlichen Messerangriff
Aschaffenburger Angreifer muss in psychiatrische Klinik


30. Oktober 2025, 12:48 Uhr

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Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im fränkischen Aschaffenburg soll der Täter in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg.

Nach dem tödlichen Messerangriff auf Kita-Kinder in Aschaffenburg wurde der Täter dauerhaft in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Dies entschied das Landgericht der bayerischen Stadt. Dem inzwischen 28-jährigen Angreifer wurde in einem sogenannten Sicherheitsverfahren der Prozess gemacht. Der Mann gilt aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung als handlungsunfähig. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidigung hatten sich zuvor für eine zunächst unbefristete Unterbringung des Mannes ausgesprochen.

Der Afghane hatte über seinen Verteidiger gestanden, den zweijährigen Jungen marokkanischer Herkunft und einen 41-jährigen Deutschen mit einem Küchenmesser getötet zu haben. Der zweifache Vater war zufällig im Park und wollte der angegriffenen Kindertagesstätte helfen.

Nach Angaben des Gerichts verletzte der Flüchtling außerdem ein zweijähriges Mädchen, einen weiteren Helfer (73) und eine Lehrerin (59). Laut einem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte paranoid schizophren und soll während der Tat Stimmen gehört haben, die ihm den Auftrag zur Tat erteilten.

Die Staatsanwaltschaft sprach von Mord, Mordversuch, Totschlag, versuchter Totschlag und Körperverletzungsdelikten. Den Ermittlern zufolge kannte der Täter keines der Opfer.

Der Verurteilte war bereits vor dem Mord aufgefallen

Der Flüchtling war bereits vor der Tat im Schöntaler Innenstadtpark mehrfach der Polizei aufgefallen, unter anderem wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der 28-Jährige bekam wegen seiner psychischen Erkrankung Tabletten, die er jedoch nicht regelmäßig einnahm.

Unklar blieb im Verfahren, warum der Mann mehrfach aus psychiatrischen Kliniken entlassen und nicht mehr stationär behandelt wurde, weil angeblich keine Gefahr für andere bestand.

Der Psychiatrieexperte Hans-Peter Volz hält es für wahrscheinlich, dass der Angeklagte ohne Behandlung in einer psychiatrischen Klinik weitere „höchst aggressive Taten“ begehen könnte. „Das Hauptziel seines Angriffs waren keine Erwachsenen“, sagte Volz. Der Afghane sah zur Tatzeit die Augen von Agenten, die ihm den Auftrag gegeben hatten, Kinder zu ermorden. Der Experte hält es für ausgeschlossen, dass der Mann simuliert hat.

Der Flüchtling kam im November 2022 nach Deutschland und ist seit Ende 2024 ausreisepflichtig. Das Gesetz löste eine neue bundesweite Debatte über Migrationspolitik und Sicherheit in Deutschland aus.

Im Gegensatz zum Strafverfahren gibt das Gericht in einem Schutzverfahren wie diesem im Urteil keinen zeitlichen Rahmen vor. Die Unterbringung in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses ist unbefristet, wird jedoch mindestens einmal jährlich von der Strafvollzugskammer überprüft. Lockerungen von Vollstreckungsmaßnahmen wie zum Beispiel Bauernhofbesuch oder Urlaub, die in mehrere Stufen unterteilt sind, werden nicht automatisch gewährt, sondern hängen ausschließlich vom Erfolg der Therapie ab, wie eine Sprecherin des Landgerichts erklärte.

Verteidiger: Opferwahl wird wohl nie geklärt

Ein kleiner Teil der Patienten kann mit der Therapie nicht erreicht werden. Für sie gibt es keine Lockerungen. Mit einer Entlassung können die Betroffenen erst rechnen, wenn Experten die Patienten als unbedenklich einstufen.

Verteidiger Jürgen Vongries nannte seinen Mandanten einen sehr kranken Menschen. Der 28-Jährige wählte die Opfer willkürlich aus, der Grund dafür ist unklar. „Genau diese Frage werden wir nicht beantworten können.“

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