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Nach „Stadtbild“-Debatte: SPD lehnt Doppelpass-Plan der Union ab | Politik

Berlin – Neuer Wirbel um die doppelte Staatsbürgerschaft!

Im Hinblick auf kriminelle Doppelstaatsbürger haben Unionspolitiker eine neue Debatte angestoßen. CSU-Innenexperte Stephan Mayer (51) hatte in BILD „Gewaltverbrecher, Schwerverbrecher, Verfassungsfeinde, Antisemiten und Deutschlandhasser“ gefordert die deutsche Staatsbürgerschaft sofort zu entziehen„wenn sie zwei Pässe haben“. Denn es kann nicht sein, „dass wir den Menschen das Privileg der Staatsbürgerschaft geben und sie dann unsere Werte und uns mit Füßen treten“.

▶︎ Und weiter: „Wir müssen uns als Land fragen, ob wir überhaupt noch eine generelle Doppelstaatsbürgerschaft wollen und ob wir sie uns noch leisten können.“

Deshalb forderten Mayer und sein Parteikollege Cornell Babendererde (54, CDU-Innenpolitiker) eine „grundlegende Reform des Staatsbürgerschaftsrechts“. Und Hessens Innenminister Roman Poseck (55, CDU) brachte die Ausbürgerung von Anhängern der palästinensischen Terrororganisation Hamas zur Sprache.

Von der SPD kommt klare Absage.

▶︎ Hintergrund: Das war erst Anfang Oktober der Fall Schwarz-Rote Koalition Der Bundestag hat eine Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen. Die umstrittene „Turbo-Einbürgerung“ wurde abgeschafft – die doppelte Staatsbürgerschaft blieb jedoch unangetastet.

Innenpolitikexperte Sebastian Fiedler (52, SPD) sagt nun auf BILD-Anfrage: „Ich freue mich, dass sich die Koalition (…) auf die Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt und dies (…) mit dem Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes bestätigt hat.“

Und er erinnert die Unionspolitiker an ihren Anteil daran: „Die Mitglieder der GewerkschaftsfraktionDiejenigen, die sich jetzt zu Wort melden, haben zugestimmt.“ Die doppelte Staatsbürgerschaft „ist und bleibt ein Erfolgsmodell für Einwanderungsländer“, macht Fiedler deutlich.

Der Innenpolitiker betont zudem, dass es bereits klare Regeln gebe: „In Ausnahmefällen gibt es bereits eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten für Doppelstaatler, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder zu verlieren, etwa wenn diese durch Täuschung oder Drohung erworben wurde.“ Zum Beispiel deutsche Doppelstaatler, die für die arbeiten Terrorgruppe IS verlieren seit 2019 ihre deutsche Staatsbürgerschaft, „wenn sie an Kampfhandlungen einer internationalen Terrororganisation teilnehmen“.

Fiedlers Fazit: „Die genannten Beispiele erfordern harte kriminalpolitische Reaktionen. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist hier hingegen weder wirksam noch verfassungsrechtlich möglich.“

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