Dank des Selbstbestimmungsgesetzes
Mehr als 22.000 Menschen ändern ihr Geschlecht
29. Oktober 2025, 16:24 Uhr
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Vor rund einem Jahr ist in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Seitdem haben Tausende Menschen hier im Land die Gelegenheit genutzt, ihr Geschlecht zu ändern. Sie profitieren von einem deutlich reduzierten Aufwand.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes vor einem Jahr wurde bei mehr als 22.000 Menschen in Deutschland der Geschlechtseintrag im Geburtenregister geändert. Das geht aus einer Auswertung einiger vorläufiger Daten von November 2024 bis Juli 2025 durch das Statistische Bundesamt hervor. Es liegen keine neueren Daten vor.
Besonders im ersten Monat des neuen Gesetzes, im November 2024, nutzten viele Menschen die Gelegenheit: 7.057 Personen änderten ihren bestehenden Eintrag. Zulässige Ausdrücke sind männlich, weiblich, vielfältig und nicht spezifiziert. In den folgenden Monaten sanken die Zahlen leicht, aber stetig, von 2936 im Dezember 2024 auf 1244 im Juli 2025.
Auch vor dem 1. November 2024 war ein Wechsel möglich, allerdings weniger einfach. Das zeigen auch die Zahlen: In den zehn Monaten vor Inkrafttreten des Gesetzes – Januar bis Oktober 2024 – haben bundesweit insgesamt nur 596 Menschen eine solche Änderung vorgenommen.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes können Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen relativ einfach durch eine Erklärung beim Standesamt ändern lassen. Diese müssen Sie drei Monate im Voraus anmelden. Das bisher umstrittene Transsexuellengesetz war für die Betroffenen über 40 Jahre mit einem langwierigen und kostspieligen Verfahren mit Gutachten und Gerichtsbeschlüssen verbunden.
Die Statistiker weisen darauf hin, dass nicht alle Änderungskombinationen separat ausgewiesen werden. Bei selten vorkommenden Vorher-Nachher-Kombinationen kommt es nur zu geringen Fallzahlen. Zudem nennen sie zunächst nur die Richtung der Veränderung für die beiden Monate des Jahres 2024. Das Ergebnis: „33 Prozent der vorliegenden Meldungen im Jahr 2024 betreffen Änderungen im Eintrag von männlich zu weiblich und 45 Prozent von weiblich zu männlich, was mehr als drei Viertel aller Änderungen umfasst.“
