

Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zu den umstrittenen Arbeitszeitkonten von Grundschullehrern ist nicht rechtskräftig. Das Kultusministerium habe die Staatsanwaltschaft des Landes gebeten, gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde einzureichen, sagte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage. Der Grund: Das Kultusministerium will sicherstellen, dass der Unterricht auch im laufenden Schuljahr gewährleistet ist. Auch der VGH sieht in seiner Urteilsbegründung darin eine „öffentliche Angelegenheit von höchster Bedeutung“.
Hintergrund: Der VGH hat die Berufung gegen sein Urteil nicht zugelassen – hiergegen richtet sich die Beschwerde. Die Chancen, das Urteil selbst aufheben zu können, gelten als gering. Der Hauptzweck des juristischen Manövers besteht darin, Zeit zu gewinnen. Allerdings hatte der BLLV bereits erklärt, dass Lehrer „jetzt nicht die Federn fallen lassen“.
Der VGH hat Mitte November entschieden, dass das verpflichtende Arbeitszeitkonto für Lehrkräfte an bayerischen Grundschulen nicht rechtsgültig ist. Das Modell, das für Grundschullehrer eine fünfjährige Sparphase vorsieht, in der sie eine zusätzliche Unterrichtsstunde pro Woche absolvieren, die sie später zurückbekommen, ist wirkungslos. Der Leiter einer Grundschule hatte sich beschwert. Das Modell wurde 2020 vom damaligen Bildungsminister Michael Piazolo (Freie Wähler) eingeführt.
„Komplexes Verfahren“, das Zeit braucht
„Selbstverständlich respektieren wir das Urteil des VGH, greifen die Anregungen in der Urteilsbegründung gerne auf und arbeiten an der Einrichtung eines neuen Arbeitszeitkontos unter Beachtung der entsprechenden gerichtlichen Weisungen“, sagte der Ministeriumssprecher. „In diesem Zusammenhang wird der bereits begonnene Dialog mit der Schulfamilie und den Trägern der Unterrichtsgestaltung selbstverständlich fortgeführt. Das alles wird noch Zeit in Anspruch nehmen, da es sich um einen komplexen Vorgang handelt.“
Das Ministerium weist auf einen Fachkräftemangel an Schulen hin
Grundsätzlich trage das Arbeitszeitkonto wesentlich dazu bei, „in Zeiten des Fachkräftemangels in allen Branchen die Lehrangebote sicherzustellen und so eine optimale Ausbildung für Bayerns Studierende zu ermöglichen“. Das Urteil zeigte auch, welche Verbesserungen notwendig sind. „Wir sind zuversichtlich, dass wir auf diesem Weg gemeinsam mit der Schulfamilie und den Vereinen zu einer nachhaltigen und rechtssicheren Lösung gelangen.“
Im Jahr 2020 verpflichtete das Kultusministerium Grundschullehrer, fünf Jahre lang 29 statt der geplanten 28 Unterrichtsstunden (à 45 Minuten) pro Woche in Vollzeit zu arbeiten. Nach den fünf Jahren soll es eine dreijährige Wartefrist geben. In den folgenden fünf Jahren sollten nur noch 27 Stunden gearbeitet werden, was dann die Bilanz ausgleichen sollte. Die Maßnahme soll auch dazu dienen, erfahrene Grundschullehrer beispielsweise an Sonderschulen zu entsenden, an denen ein erheblicher Lehrermangel herrscht.
Eine mögliche Lösung skizzierte er gestern in einer Pressemitteilung: „Zum Beispiel könnte es ein 3 – 1 – 3-Modell geben (3 Jahre sparen – 1 Jahr warten – 3 Jahre Vergütung). Dieses Modell hätte aber auch Konsequenzen für alle einzelnen Gruppen von Grundschullehrern. Einige müssten die Mehrarbeit durch Freizeit ausgleichen, andere müssten finanziell entschädigt werden und die jüngeren Grundschullehrer müssten vielleicht sogar eine Unterrichtsstunde für ein oder zwei Jahre ansparen. Der BLLV wünsche sich, dass Lehrkräfte bei der Vergütung zwischen Geld und Freizeit wählen könnten, sagte Nitschke. Oder, noch weiter gedacht, 6,5 Tage pro Grundschullehrer (das ist eine Unterrichtsstunde pro Woche für ein Jahr), die während des Schuljahres als freie Tage genutzt werden könnten – eine Vergütung entsprechend den Bedürfnissen des einzelnen Lehrers, so flexibel wie möglich. (News4teachers berichtete.) News4teachers / mit Material von dpa
Kulturministerium in Bedrängnis: Gericht kippt Arbeitszeitkonto für Grundschullehrer