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Nach einem tödlichen Angriff auf den CSD in Münster – Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, wird dem 20-Jährigen Körperverletzung mit Todesfolge und Beleidigung in Verbindung mit Drohungen vorgeworfen. Der Mann soll Teilnehmer der CSD-Parade am 27. August provoziert und bedroht haben. Als ein Transmann sich vor die Gruppe stellen wollte, um sich zu schützen, sei der Verdächtige auf ihn losgegangen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Opfer starb schließlich nach einem Sturz auf den Hinterkopf an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma. Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Münster entscheiden.
Diese Botschaft wurde am 16.11.2022 im Deutschlandfunk ausgestrahlt.