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Nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs will Warken Konsequenzen aus dem Triage-Urteil mit den Ländern ziehen

Triage-Station während einer Katastrophenschutzübung (picture Alliance / dpa / Daniel Karmann)

Das Bundesverfassungsgericht hatte die in der Corona-Zeit erlassene Triage-Regelung für nichtig erklärt. Das Gesetz soll ausdrücklich verhindern, dass ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen bei der Behandlung benachteiligt werden, wenn beispielsweise Beatmungsgeräte knapp werden. Die Richter entschieden jedoch, dass dieser Eingriff in die Berufsfreiheit der Ärzte verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt sei. Der Bund hat hierfür keine Gesetzgebungsbefugnis.

Warken sprach von einer wichtigen Entscheidung, damit Ärzte rechtssichere Regelungen hätten. Der Staat hat aber auch die Pflicht, seine Bevölkerung, auch Menschen mit Behinderungen, zu schützen. Diese Schutzpflicht muss auf eine rechtssichere Grundlage gestellt werden. Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund begrüßte die Karlsruher Entscheidung und nannte sie eine „wegweisende Entscheidung“.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Frister, zeigte sich überrascht. Der Bundestag hatte die Regelungen 2022 beschlossen, weil das Verfassungsgericht zuvor gewarnt hatte, dass Menschen mit Behinderungen bei der Triage nicht diskriminiert werden dürften. Nun ist ungewiss, ob es überhaupt eine Regelung gibt. Der grüne Gesundheitsexperte Dahmen sagte, die Länder seien nun gefordert, Regelungen zu schaffen, die diskriminierungsfrei und zugleich praxistauglich seien. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte eine Änderung des Grundgesetzes. Eine Lösung in 16 Bundesländern im Einzelnen wäre absurd, allerdings muss sichergestellt werden, dass Alter, Pflegebedürftigkeit und Behinderung nicht ausschlaggebend für den Behandlungsabbruch sind.

Diese Nachricht wurde am 4. November 2025 im Deutschlandfunk gesendet.

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