Nachrichtenportal Deutschland

Nach dem Sturz Assads – Bundesinnenministerium: Keine Erkundungsreisen für syrische Flüchtlinge

Flüchtlinge, die in ihre syrische Heimat reisen, verlieren ihren Anspruch auf Schutz in Deutschland (Archivbild). (Picture Alliance / dpa / Holger Hollemann)

Nach dem Sturz von Machthaber Assad erwog die Ampelregierung, Syrern wieder die Ausreise in ihr Heimatland zu ermöglichen, um sich auf eine mögliche Rückkehr ins Land vorzubereiten. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärte nun, dass sich Betroffene auch über Beratungsstellen in Deutschland informieren könnten, um sich zu informieren.

Syrische Flüchtlinge dürfen weiterhin nur mit einer Ausnahmegenehmigung in ihr Heimatland einreisen, etwa wenn ein naher Angehöriger stirbt.

Nach seinem gestrigen Besuch in Damaskus zeigte sich Bundesaußenminister Wadephul bestürzt über das Ausmaß der Zerstörungen durch den Bürgerkrieg. Er glaubt nicht, dass kurzfristig eine große Zahl von Flüchtlingen freiwillig nach Syrien zurückkehren wird.

Diese Nachricht wurde am 31. Oktober 2025 im Deutschlandfunk gesendet.

Die mobile Version verlassen