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Nach dem Fall Gisèle Pelicot: Frankreich ändert Vergewaltigungsgesetz

Felix by Felix
Oktober 30, 2025
in Internationale Nachrichten
Nach dem Fall Gisèle Pelicot: Frankreich ändert Vergewaltigungsgesetz

Nur ja bedeutet ja
Frankreich ändert Vergewaltigungsgesetz nach dem Fall Gisèle Pelicot


30. Oktober 2025, 8:58 Uhr

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Diese Audioversion wurde künstlich generiert. Weitere Informationen

Der Prozess um die abscheulichen Taten des Franzosen Dominique Pelicot ging um die Welt. Vor allem wegen der starken Leistung des Opfers, seiner Frau Gisèle Pelicot. Ihr Fall hat nun Auswirkungen auf das französische Strafrecht.

In Frankreich gilt im Sexualstrafrecht künftig der Grundsatz „Nur ja heißt ja“: Unter Vergewaltigung versteht man jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung der anderen Person. Der Senat in Paris hat am Mittwoch schließlich eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen.

Demnach gelten „Schweigen oder das Ausbleiben einer Reaktion“ nicht als Zustimmung zu einer sexuellen Handlung. Stattdessen ist ein explizites Ja erforderlich.

Der Prozess nach dem Verbrechen von Dominique Pelicot ging um die Welt

Das Gesetz ist auch eine Konsequenz aus dem vielbeachteten Vergewaltigungsprozess in Avignon. Zahlreiche Angeklagte hatten ausgesagt, sie hätten nicht den Eindruck gehabt, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil die Frau ihrer Meinung nach so getan habe, als würde sie schlafen.

Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau fast zehn Jahre lang immer wieder unter Drogen gesetzt, misshandelt und Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich zu Haftstrafen zwischen 3 und 20 Jahren verurteilt, meist wegen schwerer Vergewaltigung.

Vergewaltigungsgesetze in anderen Ländern

In anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Griechenland, Schweden und Spanien gibt es bereits Gesetze, die Vergewaltigung nach dem Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ bestrafen.

Seit 2016 gilt in Deutschland der weniger strenge Grundsatz „Nein heißt Nein“. Demnach sind alle sexuellen Handlungen, die gegen „den erkennbaren Willen einer anderen Person“ vorgenommen werden, als Vergewaltigung strafbar.

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