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Nach Attacke gegen Fan: Urteil gegen Regionalliga-Kicker gefällt | Sport

Die Berufung des BSG Chemie Leipzig hatte Erfolg. Zumindest ein bisschen.

Der Fall Julian Weigel (24) wurde erneut vor dem NOFV-Verbandsgericht in Berlin verhandelt. Nach dem 0:0 beim Halleschen FC attackierte der Spieler der BSG Chemie einen Fan, der mit anderen HFC-Chaoten auf das Spielfeld stürmte. Dafür wurde er vom Sportgericht für fünf Spiele gesperrt.

Der Angriff von Julian Weigel wurde im zweiten Durchgang etwas milder bewertet

Foto: Silvio Bürger

Der Regionalligist legte jedoch Berufung ein. Die Folge war, dass zwei der fünf Spiele bis zum Saisonende gesperrt wurden.

„Auf die Berufung des Spielers hat das Verbandsgericht als Berufungsinstanz nun weitgehend die ursprüngliche Entscheidung des Sportgerichts bestätigt, gleichzeitig aber die besonderen Umstände und den persönlichen Eindruck des Spielers vor dem Verbandsgericht berücksichtigt, sodass die Voraussetzungen für die Aussetzung eines Teils der Strafe zur Bewährung akzeptiert werden konnten“, hieß es in einer Stellungnahme.

Das bedeutet: Weigel, der bereits ein Spiel verpasst hat, muss nun noch zwei Spiele anschauen und wird am Sonntag auch im Derby bei Lok Leipzig fehlen.

In der Begründung des Gerichts heißt es: „Das Verbandsgericht kam nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung, dass der Spieler der Gastmannschaft nach langem Anlauf und hoher Geschwindigkeit den Anhänger des Halleschen FC tätlich angegriffen und zu Boden geworfen hat. Aus Sicht des Verbandsgerichts gab es jedenfalls keinen vertretbaren Grund für die besondere Intensität des Verhaltens des Chemiespielers, da mildere Maßnahmen zum Schutz seines Mitspielers ausgereicht hätten.“

Spiel eskaliert: Brutale Massenhandballschlägerei

Teaserbild

Quelle: Instagram/PallamanoAretusa

Und weiter: „Das Verbandsgericht hat jedoch das Fehlverhalten der Fans des Halleschen FC sowie die psychische Überlastung in einer äußersten Ausnahmesituation zugunsten des Spielers beurteilt, der nicht vorbestraft war.“

Allerdings ist das sportgerichtliche Verfahren vor dem NOFV-Sportgericht wegen des Vorwurfs des Fehlverhaltens von Anhängern des Heimatvereins und des Gastvereins noch nicht abgeschlossen.

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