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Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichts

Elke by Elke
Juni 25, 2025
in Lokalnachrichten
Nach Angaben des Berliner Verfassungsgerichts

Verfassungsgericht
– –

Die Anfrage der Menschen „Berlin Car -Free“ ist erlaubt


25.06.2025, Berlin: Der Sprecher der Initiative „Volksensche Berlin Auto -Frei“ steht vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Zulässigkeit der Initiative

DPA/SCGOLLNOW

Audio: RBB24 Inforadio | 25.06.2025 | Sabine Müller | Bild: DPA/SCGOLLNOW

Fast kein Autoverkehr im S-Bahn-Ring-das fordert die „Berlin-Autofreie“ -Initiative. Ihr Referendum kann stattfinden, Berlins Oberstgericht entschied sich jetzt. Aber es ist ein langer Weg, zu einem Referendum zu gehen.

  • Der Antrag der Menschen „Berlin Car -Free“ gemäß dem zulässigen Verfassungsgericht
  • Der Senat hatte den Gesetzentwurf zum Prüfungsgericht vorgelegt
  • Initiatoren wollen ein sachliches Autoverbot innerhalb des S-Bahn-Rings
  • Die Initiative benötigt rund 170.000 Unterschriften, damit es zum Referendum geht

Das Referendum „Berlin Car -Free“ ist erlaubt. Das Berliner Verfassungsgericht gab diese Entscheidung am Mittwochmorgen bekannt.

Die Initiative kann nun weitere Schritte in Richtung eines Referendums einleiten. Ziel der Aktivisten ist es, den Autoverkehr in der Innenstadt von Berlin drastisch zu reduzieren. Benutzer von Privatautos dürfen nur maximal zwölf Tage im Jahr in der Innenstadt fahren.

Mit seiner Entscheidung, den Senat zu beurteilen. Letzterer betrachtete das Ziel als verfassungsrechtlich fragwürdig und hatte daher den Gesetzentwurf der Initiative im Jahr 2022 dem höchsten Gericht in Berlin für die Prüfung vorgelegt.

Acht Richter waren dafür, nur einer dagegen

Der Gesetzentwurf ist aus der Sicht des Verfassungsgerichts mit der Berliner Verfassung, dem Grundgesetz und dem Bundesgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber des Staates hat nach dem Straßenverwalter eine Freiheit des Designs, sagte Gerichtspräsident Ludgera Seling. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Nutzung des Straßenraums beibehalten wird. „Das Straßennetz steht den Menschen immer noch zur Verfügung“, sagte Salze.

Der Präsident betonte, dass das Gericht nicht entschied, ob Berlin Auto frei sein würde. Die Richter müssten nur beurteilen, ob der Gesetzentwurf an gesetzlichen Grenzen zurückzuführen war. Die Entscheidung wurde mit acht Jahren erheblich getroffen. Ein Richter schrieb eine besondere Stimme.

Faktenautoverbot innerhalb des S-Bahn-Rings

Nach den Plänen der Initiative sollten fast alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings nach einer Übergangszeit von vier Jahren als „Autorreduzierte Straßen“ erklärt werden. Private Autofahrten sollten nur bis zu zwölf Mal pro Jahr pro Person möglich sein.

Es sollte daher Ausnahmen von dem sachlichen Autoverbot für Menschen mit Behinderungen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Müllentsorgung, Taxis sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben. Dies gilt auch für Busse.

Die Initiative benötigt jetzt rund 170.000 Unterschriften

Mit der Entscheidung ist die Initiative ein wichtiger Schritt weiter. Die Organisatoren kündigten am Mittwoch an, dass sie nach einer Anhörung im Repräsentantenhaus die zweite Phase der Signature -Sammlung beginnen wollten. „Um unseren Gesetzentwurf zum Abstimmung zu bringen und so einen effektiven, sozial gerechten Verkehr in Berlin zu initiieren“, sagten sie auf ihrer Website.

Innerhalb von vier Monaten müssen die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner -Wähler an das Repräsentantenhaus gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen.

Wenn dies erfolgreich ist, würde ein Referendum folgen, in dem der Gesetzentwurf wie bei einer Wahl koordiniert wird. Das Referendum wäre erfolgreich und würde das Gesetz in Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Wähler und gleichzeitig mindestens ein Viertel aller Wähler vereinbart hätte.

Im Sommer 2021 sammelte die Initiative mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Referendums für die Verkehrswende. In dieser ersten Phase des Referendums waren 20.000 gültige Stimmen erforderlich. Der nächste kollektive Schritt trat jedoch nicht auf: Der Senat wechselte das Verfassungsgericht auf.

Geschäftsverbände: Autoverbot wäre schwerwiegender Schlag

Der Anwalt der Initiative, Philipp Schulte, war mit der „umfassenden Rechtsprüfung“ des Gesetzesentwurfs zufrieden. „Der Gerichtshof hat unsere Ansicht bestätigt: Nach der Verfassung gibt es natürlich kein grundlegendes Recht auf ungehemmendes Fahren.“

Die Kritik stammt aus der Union der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg: „Um das Fahren in Berlin in der Stadtzentrum zu verbieten, wäre dies ein schwieriger Schlag für die Wirtschaft in der Kapitalregion“, erklärte General Manager Alexander Schirp.

Sendung: RBB24 Inforadio, 25.06.25, 10:20 Uhr

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