Nachrichtenportal Deutschland

Mutter wegen Totschlags verurteilt, nachdem sie ihr Baby „entsorgt“ hatte

Dresden – Drei Jahre Haft. Der Landgericht Dresden verurteilt Lisa D. (24) wegen Totschlags. Sie hatte drin Februar Ihr Baby wurde kurz nach der Geburt in Freital getötet und die kleine Leiche in der Biotonne „entsorgt“.

Lisa D. (24) wurde wegen Totschlags zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. © Ove Landgraf

Der Postangestellte gestand die Tat. Sie verleugnete die Schwangerschaft zunächst gegenüber ihrem Umfeld. Später behauptete sie, sie habe eine Fehlgeburt erlitten.

Tatsächlich hatte die Mutter von zwei Kindern ihr drittes Kind zu Hause im Badezimmer. Sie wickelte das Baby in eine Decke und legte das Paket in den Mülleimer. Der kleine Körper wurde später in einem Recyclingzentrum entdeckt. Kurz darauf wurde Lisa verhaftet.

Laut Gericht besteht Lisas „Lebenskonzept“ darin, „über Probleme zu fabulieren und zu lügen“. Aus diesem Grund war die Beziehung zum Vater des Kindes problematisch. Als er sich trennte, hatte sie Verlustängste und „die einseitige Hoffnung, die Beziehung zu retten“.

Dresdner Gerichtsfälle
Mit Hilfe der Corona-Auflagen: Trainer soll junge Sportler massiv misshandelt haben

Aber es war immer klar, dass sie kein drittes Kind wollte. „Die Entscheidung war damals schon gefallen“, sagte der Richter. Denn so hat Lisa es immer kommuniziert.

Die Leiche des Babys wurde in diesem Recyclingzentrum entdeckt. © Ove Landgraf

Dennoch: „Sie ging mit der Verhütung nachlässig um und hoffte immer, dass es gut gehen würde.“ Aber sie wurde schwanger und verweigerte es sich selbst und anderen gegenüber.

Nach Ansicht des Richters sei es „Zufall“ gewesen, dass die Tat entdeckt wurde. Die Biotonne wurde abgeholt, damit der Inhalt im Wertstoffhof zerkleinert werden konnte. Dort wurde die Leiche des Babys entdeckt.

Die Kammer sah keine Anhaltspunkte für ein pathologisches Verhalten oder eine Persönlichkeitsstörung des Postboten. Allerdings hat Lisa Anpassungsprobleme, die zu ihrer „Schwangerschaftsabwehr“ führten.

Dresdner Gerichtsfälle
Rangierpanne endet vor Gericht: Rentner rammt mit Benz Einfahrt und flüchtet

„Eine Mutter-Kind-Beziehung hätte nicht vorliegen können“, sagte der Richter, dessen Kammer daher von einem weniger schweren Fall des Totschlags ausging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Da die Richter keine Fluchtgefahr sehen, wurde der Haftbefehl ausgesetzt. Das bedeutet, dass Lisa aus der Haft entlassen werden kann, bei ihrer Familie sein kann und irgendwann ins Gefängnis muss.

In aussichtslosen Situationen können Babyklappen oder andere anonyme Hilfsangebote genutzt werden, damit das Kind sicher in professionelle Hände gegeben werden kann. Telefon: 0180 4 23 23 23.

Die mobile Version verlassen