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Musiker will angeblichen Zuhälter seiner Freundin erpressen – doch das geht schief
Ist Denis R. ein Ritter in weißer Rüstung oder ein skrupelloser Gangster? Darum ging es am Dienstag im Bezirksgericht St. Georg. Der Vorwurf: Der 24-Jährige soll einen Mann erpresst haben. Weil er glaubte, er sei der Zuhälter seiner Freundin.
Denis R. hätte einem Männermodemagazin entsprungen sein können. Figurbetontes Shirt, Hose, Slipper. Das ordentlich gekämmte Haar bildet eine kleine Locke, die ihm in die Stirn fällt. Sein Styling passt nicht ganz zu seiner harten Arbeit: Der 24-Jährige, der zuvor als Maler arbeitete, möchte künftig als Kellner arbeiten – und Musik machen. Gangsta-Rap. Doch zunächst muss er das Damoklesschwert loswerden, das über ihm hängt: Denis R. wird versuchter Erpressung vorgeworfen.
Hamburg: Angeklagter will keine Adresse nennen
Der Kontrast zwischen seinem Alltag und seinem Auftritt vor Gericht zieht sich durch den Prozess. Einerseits: der harte Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Denis R. soll Luca S. am 21. August 2021 angerufen und gedroht haben, ihn mit einem „Ballermann“ zu besuchen, wenn dieser nicht innerhalb einer Stunde 10.000 Euro bezahle – eine Summe, die einem Bußgeld bei Rotlicht gleichkäme Bezirk, wenn eine Prostituierte von einem Mann zum anderen wechselt. Denis R. soll geglaubt haben, Luca S. sei der Zuhälter seiner Freundin.
Andererseits: Denis R.s Aussage während des Prozesses, dass er Prostitution verabscheue und nur seiner Freundin helfen wollte. Er rief Luca S. nur an, um ihn davon abzuhalten, sie auf die Pirsch zu schicken.
Prozess: Luca S. riet der Freundin des Angeklagten davon ab, Prostitution zu betreiben
Ein Ritter in weißer Rüstung oder ein skrupelloser Gangster? „Ich habe Angst vor ihm“, sagte seine heutige Ex-Freundin vor Gericht. Und im Chat mit einem Freund seiner Ex zeigte sich Denis R. nicht als Retter, sondern eher als Tyrann. Weil die Freundin damals die Handynummer von Luca S. nicht herausgeben wollte, drohte er ihr: „Du wirst ins Gesicht gefickt, du Schlampe.“ Geh wieder zur Prostituierten.“
Doch auch das mutmaßliche Opfer Luca S. (22) verstrickt sich in seiner Aussage in Widersprüche. Er nahm den Drohanruf über die Freisprecheinrichtung nicht wie behauptet entgegen – und hatte daher keinen Zeugen für den Text des Anrufs.
Sicher ist nur, dass die Freundin von Denis R. Luca S. kannte und 2019 mit ihm über einen möglichen Einstieg ins Rotlichtmilieu als Escort-Lady diskutierte – wogegen sie sich letztlich dagegen entschied. Und: Sowohl die Freundin als auch Luca S. berichten, dass Denis R. Geld wollte.
Verteidiger plädiert auf Freispruch
Die Staatsanwaltschaft sieht den Vorwurf der versuchten räuberischen Erpressung gegen Denis R. bestätigt. Er fordert: ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Der Verteidiger wendet ein: „Im Zweifel muss die Entscheidung für den Angeklagten getroffen werden.“ Er plädiert auf Freispruch.
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Das Gericht geht einen dritten Weg und verurteilt Denis R. wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung – und einem Anti-Aggressions-Training.
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