Im Englischen Garten in München ist das Rauchen von Cannabis ab sofort verboten. Dies gilt seit Donnerstag auch für den Hofgarten gegenüber der Staatskanzlei und den angrenzenden Finanzgarten.
Auch im Hofgarten Bayreuth gilt ein Cannabisverbot. Die entsprechenden Änderungen der Parkordnung traten am 9. Mai in Kraft – und damit zügig, wie das Kabinett beschlossen hatte.
Es ist nun verboten, „Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu verdampfen, einschließlich der Verwendung von E-Zigaretten, Verdampfern oder ähnlichen Produkten, die zu diesem Zweck verwendet werden“.
Dies gilt für München und Bayreuth. Über die Bayerische Schlösserverwaltung sind die beiden Anlagen in staatlicher Hand. Das Kabinett hatte vor einigen Wochen angekündigt, dass es in anderen Staatsgärten ein Cannabisverbot geben werde.
Das Cannabisverbot für Volksfeste und Biergärten besteht weiterhin
Bayerns Kabinett hat kürzlich das Cannabisverbot für die beiden Parks beschlossen und verkündet – sowie ein Cannabisverbot für Volksfeste und Biergärten. Für Letzteres ist allerdings eine Gesetzesänderung notwendig, die einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Dazu haben die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Allerdings kann der Prozess beschleunigt werden, wenn die beiden Fraktionen die notwendigen Gesetzesänderungen formell einleiten und nicht das Kabinett.
Die neuen Regelungen für Volksfeste und Biergärten sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Unter anderem ist das Rauchen von Gras auf Volksfesten, insbesondere dem Oktoberfest, in Bayern komplett verboten – überall auf dem gesamten Gelände.
Damit setzt die Landesregierung ihren Plan um, nach der bundesweiten Teillegalisierung von Cannabis im Freistaat die Möglichkeiten zum Grasrauchen so weit wie möglich einzuschränken. Trotz erbitterten Widerstands gelang es Bayern nicht, die Legalisierung selbst zu verhindern.
Bayern: Landesregierung gegen Cannabis
Grundsätzlich sollten Cannabisprodukte in das gesetzliche Rauchverbot in Bayern einbezogen werden. Dieses Rauchverbot gilt in Innenräumen unter anderem für öffentliche Gebäude, Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Darüber hinaus wollen CSU und Freie Wähler das Rauchen von Gras auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen, insbesondere im Außenbereich von Restaurants und Cafés sowie in Biergärten, verbieten. Neben dem Verbrennen soll das Verbot auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten gelten.
Mit Informationen von dpa