Stand: 25. Oktober 2024 17:26 Uhr
Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in Leipzig haben sich die Regierungschefs der Länder auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Allerdings haben die Regierungschefs die Entscheidung über eine mögliche Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf Dezember verschoben.
Drei Tage lang diskutierten die Regierungschefs der Länder in Leipzig unter anderem über die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Migration, Asyl und innere Sicherheit waren wichtige Themen. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) forderte, dass die Wirtschaftspolitik bei der nächsten MPK mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 12. Dezember „das zentrale Thema“ sein müsse.
Die wichtigsten Ergebnisse der MPK
- Migration: Nach wie vor halten die Länderchefs die Zahl der Asylbewerber für zu hoch und fordern strengere Regeln. Sie begrüßen daher Grenzkontrollen, um die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden und sprach davon, dass das Dublin-System mit Blick auf die europäische Ebene „revitalisiert“ werden müsse. Es regelt unter anderem, welcher Mitgliedsstaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig ist. Demnach ist in der Regel das Land zuständig, in dem Flüchtlinge erstmals den Boden eines EU-Landes betreten. Die Länderchefs fordern außerdem eine Einschränkung des Familiennachzugs mit Flüchtlingen mit subsidiärem Schutzstatus. Darüber hinaus wird es erneut Gespräche mit der Bundesregierung über Abschiebungen in Transit- oder Drittstaaten sowie die Verteilung der Kosten für die Betreuung von Flüchtlingen geben. Die umstrittene Forderung, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen, ist nicht Teil des Beschlusspapiers. Besonders wichtig ist aus Sicht des schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) die Forderung, „alle verfügbaren Hebel zu nutzen“, um die Herkunftsländer zu einer stärkeren Kooperation bei Rückführungen zu bewegen.
- Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: Die Länderchefs haben angekündigt, die Radiowellen der öffentlich-rechtlichen Sender von 70 und 53 zu kürzen. Außerdem wollen sie Spartensender „clustern“, unter anderem in den Bereichen Kultur und Information – aber auch für Kinder und junge Erwachsene. In der umstrittenen „Presseähnlichkeit“ von öffentlichen Dienstleistungsangeboten im Internet wurde eine zwölf Punkte umfassende Positivliste beschlossen, die deutlich machen soll, was die Institutionen im Internet dürfen und was nicht. Nur noch 5 Prozent der Gesamtausgaben von ARD und ZDF sollen künftig für Sportrechte ausgegeben werden. Hinsichtlich der Finanzierung steht ein weiterer Finanzierungsmechanismus zur Verfügung. Dies wird im Dezember weiter besprochen.
- Inklusion von Menschen mit Behinderung: Die Länder setzen sich dafür ein, die selbstbestimmte, gleichberechtigte und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu fördern. Angesichts des Fachkräftemangels bleibt die Integration in den Arbeitsmarkt ein wichtiges Ziel.
Kein Beschluss der Länder zum Rundfunkbeitrag
Wie Bremens Oberbürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) am Freitagnachmittag auf X postete, konnten sich die Länder nicht auf die „verfassungsrechtlich gebotene Erhöhung des Rundfunkbeitrags“ einigen.
Größere praktische Konsequenzen dürfte dies laut Bovenschulte allerdings kaum haben: „Sollte es wider Erwarten nicht zu einer Einigung zwischen den Ländern kommen, ist davon auszugehen, dass die Institutionen die Beitragserhöhung in Karlsruhe einklagen werden – mit einem.“ sehr hohe Erfolgsaussichten.“ Als Vertreter des Landes Bremen setzte er sich selbst für eine angemessene Finanzierung des ÖRR ein.
Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfahl im Februar eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro.
Schwesig: „Einsparungen sollen Rundfunkgebühren langfristig stabilisieren“
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnete den Reformstaatsvertrag mit den geplanten Einsparungen als ausgewogenes Paket und verteidigte die Einsparungen. Damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag auch in Zukunft erfüllen kann, müssten die Sender ihre Angebote stärker bündeln. „Die geplanten Einsparungen sind ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Stabilisierung des Rundfunkbeitrags“, betonte Schwesig.
Die MPK hat sich auf einen Reformvertrag geeinigt, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner machen soll.
Rundfunkbeitrag: Die Höhe ist klar geregelt
Bei der Festlegung des Rundfunkbeitrags spielt die KEF eine wichtige Rolle. Es gibt Empfehlungen für den Rundfunkbeitrag, und die Länder entscheiden, ob sie diesen folgen. Allerdings gibt es nur wenige zulässige Abweichungsgründe. Kritik am Programm ist nicht enthalten. Am Freitag konnte sich die Ministerpräsidentenkonferenz in Leipzig nicht darauf einigen, der KEF-Empfehlung zu folgen, wonach der Beitrag zum 1. Januar um 58 Cent auf 18,94 Euro erhöht werden soll.
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Über Beitragsänderungen müssen sich die Landesoberhäupter zunächst einigen, anschließend müssen die unterzeichneten Verträge von allen Landesparlamenten genehmigt werden. An dieser letzten Stufe scheiterte das Verfahren im Jahr 2020. Der Rundfunkbeitrag sollte zum 1. Januar 2021 um 86 Cent auf 18,36 Euro steigen. 15 Landesparlamente stimmten dem entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag zu, nur der Landtag von Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 nicht abgestimmt und damit die von der KEF empfohlene Erhöhung zunächst gekippt. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehrten sich mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Erhöhung schließlich im Sommer 2021 anordnete.
Journalistenverband kritisiert die Entscheidungen – Lob von Zeitungsverlegern
Der Deutsche Journalistenverband kritisierte die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz. „Die Landesoberhäupter richten enorme Bodenschäden an“, sagte Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der Verband forderte die Institutionen auf, die „Verfassungsmäßigkeit der getroffenen Entscheidungen“ durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. „Dies sind die Intendanten sowohl den Mitarbeitern als auch der Glaubwürdigkeit und Reputation der Sender schuldig.“
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der Freien Presse begrüßten, dass die Länder das Textangebot der Sender drosseln wollen. „Diese Angebote stören den Markt für freie Presse und beeinträchtigen damit die Pressevielfalt und damit die Demokratie in Deutschland“, erklärten die Verbände. Die Auswirkungen der Entscheidungen aus Leipzig werden nun genau beobachtet.
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