Menschen mit gutem Einkommen sollen im kommenden Jahr höhere Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen.
Zuvor hatte die „Bild“-Zeitung über die Pläne berichtet. Demnach hatten bereits alle Minister Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) genehmigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag des Bruttoeinkommens, bis zu dem Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden. Das über dieser Grenze liegende Einkommen bleibt beitragsfrei. Seit 1959 werden die Grenzen automatisch an die Lohnentwicklung angepasst. So auch in diesem Jahr.
- Ab Januar, so die „Bild“-Zeitung, soll die Rentenbeiträge zum Einkommen bis zu 8450 Euro pro MonatBisher waren es 8050 Euro. Dem Bericht zufolge handelt es sich bei der Erhöhung um rund 2,1 Millionen Mitarbeiter.
- Der Erhöhung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Führt also dazu 5,5 Millionen Mitarbeiter zu höheren Steuern: Dort erhöht sich die Beitragsgrenze Von 5512,50 bis 5812,50 Euro.
- Wer mehr als 8450 Euro im Monat erhält, muss jährlich fast 1800 Euro mehr bezahlen, wie die „FAZ“ errechnet hat.
- Nach Angaben der Bundesregierung zahlt ein Alleinstehender, der 7.000 Euro brutto im Monat verdient, 32,85 Euro mehr Sozialversicherungsbeiträge im Monat. Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttomonatseinkommen von 11.000 Euro zahlt 72,70 Euro mehr.
- Geringere Einkommen werden dagegen entlastet. Für eine Familie mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.000 Euro kommt es aufgrund steigender Beitragsbemessungsgrenzen und eines neuen Steuertarifs zu einer Erhöhung um 12,50 Euro. Ein Single mit 5.500 Euro brutto im Monat hat künftig 12,42 Euro mehr.
- Das sogenannte Versicherungslimit. Wer von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln möchte, muss mindestens 6.450 Euro brutto im Monat verdienen statt wie bisher 6.150 Euro.
Der Kabinettsbeschluss wurde offenbar ohne weitere Aussprache umgesetzt. Alle Ministerien haben der Anpassung der Beitragsobergrenze bereits vorab im regierungsinternen Abstimmungsverfahren, der sogenannten Ressortarbeit, zugestimmt. Mit dem Kabinettsbeschluss tritt die Verordnung dann in Kraft, der Bundestag muss nicht mehr zustimmen.
In der Koalition gab es zuvor kaum Kritik an der Erhöhung, da die Sozialversicherungen mit drastischen Finanzierungslücken kämpfen. Linken Politikern geht es daher nicht weit genug. Laut der „Bild“ gab es dieses Mal allerdings auch eine Warnung der CDU. Gitta Connemann, Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium, sagte, sie halte den Entwurf für „fatal für den Wirtschaftsstandort“, weil er „in die Mark ging“.
Der „FAZ“ zufolge hatte die BAS angesichts der aktuellen Regelung jedoch keinen Ermessensspielraum, da es im Sozialgesetzbuch um eine jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung geht. Auf dieser Grundlage hätten die Fachbeamten diesmal eine Steigerungsrate von 5,16 Prozent errechnet. (AFP/TSP)