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Mindestlohn: EuGH kippt zentrale Vorgaben der EU-Mindestlohnrichtlinie

Die Entscheidung hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland. Die Bundesregierung hat kürzlich beschlossen, dass der derzeitige Mindestlohn von 12,82 Euro zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde und ein Jahr später um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro pro Stunde ansteigt.

Es bleibt unklar, ob und inwieweit die seit elf Jahren geltenden nationalen Regelungen im Mindestlohngesetz an EU-Recht angepasst werden müssen. Im Zusammenhang mit der EU-Mindestlohnrichtlinie gibt es seit langem die Vorgabe, dass Arbeitgeber mindestens 60 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns in Deutschland zahlen müssen. Die Mindestlohnrichtlinie sieht vor, solche Referenzwerte bei der Beurteilung der Angemessenheit von Löhnen heranzuziehen.

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