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Militärübung in Erding: Angeschossener Soldat soll lebenslang entstellt sein – Bayern

Nach Angaben seines Anwalts ist der Bundeswehrsoldat, der bei einer Übung versehentlich von einem Polizisten angeschossen wurde, weiterhin dienstuntauglich. Rechtsanwalt Alexander Stevens berichtete, dass sein Mandat keineswegs leicht verletzt sei, sondern eine massive Gesichtsverletzung erlitten habe und dauerhaft entstellt bleiben werde. Wäre der Schuss um ein paar Millimeter abgewichen, hätte das sogar seinen Tod bedeuten können, sagte der Anwalt.

Gemeinsam mit seinem Kollegen Holm Putzke erstattete er Strafanzeige gegen die Polizisten wegen versuchten Totschlags und gefährlicher oder fahrlässiger Körperverletzung. Die Anwälte fordern unter anderem die Sicherung und Auswertung von Bodycam-, Fahrzeug- und Luftaufnahmen sowie Funk- und Einsatzprotokollen. Sie fordern außerdem ballistische Gutachten und die Befragung aller Einsatzkräfte und Einsatzleitungen sowie Einsicht in zahlreiche Dokumente.

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Der Vorfall ereignete sich am Abend des 22. Oktober während der Bundeswehrübung „Marschallmacht“ in Erding. Augenzeugen sahen einen bewaffneten Mann, sie vermuteten, dass von ihm eine Gefahr ausging und alarmierten die Polizei. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand waren weder die Öffentlichkeit noch die Polizei eindeutig ausreichend über den Beginn der Übung an diesem Tag informiert.

Es kam zu einem Schusswechsel, bei dem offiziellen Angaben zufolge ein Polizist leicht verletzt wurde. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht, das er noch am Abend verlassen konnte.

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