Berlin
Nach mehreren Messerangriffen mit teilweise tödlichen Folgen prüfen die Justizministerien der Länder, ob strafrechtlicher Handlungsbedarf besteht. „Wir wollen prüfen, ob es sich um Einzelereignisse oder ein Phänomen handelt“, sagte Berlins neuer Justizsenator Felor Badenberg (parteilos) nach der Justizministerkonferenz der Länder.
Die Angriffe in der Öffentlichkeit hätten das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung beeinträchtigt. „Wir haben uns dazu entschieden, das Kriminologische Zentralamt damit zu beauftragen, ein Lagebild zur bundesweiten Entwicklung von Messerangriffen vorzulegen“, betonte Badenberg. Darüber hinaus wird die Forschungseinrichtung von Bund und Ländern gebeten, den Umgang mit dem Thema in der Strafverfolgung darzustellen.
Verbesserter Informationsaustausch
Schleswig-Holstein hatte gemeinsam mit Hamburg Vorschläge für eine bessere Datenbasis und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden gemacht. Hintergrund war Brokstedts tödlicher Messerangriff auf einen Regionalzug.
Der Fall habe unter anderem Defizite und Unsicherheiten in der Behördenkommunikation offengelegt, erklärte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) in Berlin. Beispielsweise ist es für die Staatsanwaltschaft nicht einfach, den ausländerrechtlichen Status des Verdächtigen festzustellen. Daher ist ein zentraler Einstiegspunkt für solche Informationen erforderlich. „Wir müssen pragmatischer und weniger bürokratisch sein“, mahnte Gallina.
Der Palästinenser Ibrahim A. soll am 25. Januar in einem Zug von Kiel nach Hamburg bei Brokstedt Fahrgäste mit einem Messer angegriffen und dabei zwei Menschen im Alter von 17 und 19 Jahren getötet haben. Fünf weitere wurden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe erhob Ende April Anklage wegen Mordes und versuchten Mordes.
Keine Diskussion über Last Generation
Insgesamt tauschten sich die Justizminister zu fast 70 Themen aus. Die Ressortleiter betonten, dass die Diskussion um die strafrechtliche Verfolgung von Taten der Klimagruppe Last Generation und eine mögliche Einstufung als kriminelle Vereinigung nicht Teil dieser sei. Vielmehr seien 50 rechtspolitische Initiativen zur bundespolitischen Gesetzgebung entstanden, erklärte Berlins Senator Badenberg. Hierzu zählen unter anderem:
Längere Aufbewahrungsfristen für Ermittlungen zu Sexualdelikten:
Künftig soll es möglich sein, Daten zu den entsprechenden Vorgängen zehn Jahre lang zu speichern. Bisher werden Akten zu abgeschlossenen Verfahren fünf Jahre bzw. zwei Jahre im Zentralen Verfahrensregister der Staatsanwaltschaft (ZStV) aufbewahrt. Insbesondere im Hinblick auf die Aufklärung von Missbrauchsvorwürfen innerhalb der Kirche zeigt sich, dass dies die Ermittlungen in der Frage der Glaubwürdigkeit erschwert. „Deshalb müssen unsere Strafverfolger in solchen schwerwiegenden Fällen auch Zugriff auf ältere Akten haben“, betonte Bayerns Minister Georg Eisenreich.
Zerstörung von Geldautomaten:
Den drastisch gestiegenen Fallzahlen soll mit einem „Drei-Säulen-Konzept“ begegnet werden. Banken und Automatenbetreiber sollten aufgefordert werden, potenzielle Täter strukturell und mit moderner Technik wie Farbpatronen für Banknoten abzuschrecken. Die Fälle sollten auf bestimmte Staatsanwaltschaften konzentriert werden. Darüber hinaus halten es die Länder für erforderlich, die bisherige Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zu überprüfen.
Feinde der Verfassung:
Die Justizressorts wollen Bewerber, „die sich aktiv für die freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen“, vom Referendariat ausschließen. Es soll geprüft werden, ob hierfür gesetzliche Änderungen erforderlich sind. Zuletzt sorgte der Fall der Berliner Rechtsanwältin Birgit Malsack-Winkemann für Schlagzeilen, die bei einer Großrazzia gegen die „Reichsbürger“-Szene inhaftiert wurde. Eine Tätigkeit als Richterin darf sie vorerst nicht mehr ausüben, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem Gerichtsverfahren entschied.
Erhöhung des Streitwerts vor Bezirksgerichten:
Die seit 1993 geltende Grenze soll von 5.000 auf 8.000 Euro angehoben werden. Dies erfordert nun eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes auf Bundesebene. Neben der höheren Streitwertgrenze sprach sich die Konferenz dafür aus, einige Sachgebiete – Nachbar- und Fahrgastrechte – unabhängig vom Streitwert an die Bezirksgerichte zu verlagern. Der Streitwert bestimmt, vor welchem Gericht ein Zivilverfahren stattfindet: Liegt der Streitwert derzeit unter 5.000 Euro, ist ein Amtsgericht zuständig; bei Überschreitung dieses Wertes ist das jeweilige Landgericht zuständig.
Digitalisierung der Justiz:
Vor der Konferenz trafen sich die Länder mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zum Digitalgipfel. Nach monatelangen Auseinandersetzungen, die die Herbstsitzung der Justizressorts im November 2022 überschatteten, hat sich die Stimmung deutlich verbessert. In den vergangenen Wochen und Monaten seien „große Fortschritte“ gemacht worden, so Bayerns Minister Eisenreich. Die Länder einigten sich mit der Bundesregierung auf eine Prioritätenliste.
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