Stand: 21. Oktober 2024 20:32 Uhr
Zwei Tage nach der Messerattacke in Vechelde (Kreis Peine) gibt es Hinweise darauf, dass der Angreifer psychisch krank war. Die Staatsanwaltschaft schließt ein religiöses oder extremistisches Motiv aus.
Nach Informationen des NDR Niedersachsen war der 32-Jährige in der Vergangenheit bereits zweimal zur Behandlung in einer psychiatrischen Klinik. Kurz nach seiner Festnahme gab die Polizei bekannt, dass es Hinweise darauf gebe, dass der Mann psychisch krank sei. Nähere Angaben machte sie nicht. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll ein psychiatrisches Gutachten klären, ob der Tatverdächtige zum Zeitpunkt der Messerattacke krankheitsbedingt als handlungsunfähig eingestuft war.
Kein islamistischer oder religiöser Hintergrund bekannt
Einen islamistischen Hintergrund schließt die Staatsanwaltschaft inzwischen aus. „Nach aktuellen Erkenntnissen wissen wir, dass die Angeklagten insbesondere in den letzten Jahren offenbar eine starke Affinität zum Islam hatten“, sagte Staatsanwalt Sascha Rüegg. „Bezüglich der konkreten Tat, der Hintergründe und der Motivation liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sie in irgendeiner Weise islamistisch, extremistisch oder religiös motiviert war“, sagte Rüegg am Montag dem NDR Niedersachsen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind die Hintergründe der Tat nun Gegenstand von Ermittlungen.
Polizei: Opfer und Täter wohnten im selben Haus
Nach Angaben der Polizei griff der Tatverdächtige am Samstag im Vechelder Ortsteil Vallstedt drei Männer im Alter von 18, 66 und 73 Jahren sowie eine 48-jährige Frau am Straßenrand an. Wie die Polizei dem NDR Niedersachsen bestätigte, fegten die Opfer zum Zeitpunkt des Angriffs gerade den Gehweg in der Nähe der dortigen Bushaltestelle oder befanden sich in ihren Vorgärten. Sie erlitten Stich- und Schnittverletzungen, waren jedoch nicht in Lebensgefahr. Nach Angaben eines Polizeisprechers lebten die vier Opfer und der mutmaßliche Täter im selben Haus.
Nach Angaben der Polizei wurde der Verdächtige noch nicht verurteilt. Ein Richter am Landgericht Braunschweig ordnete am Sonntag Untersuchungshaft an. Sollte sich herausstellen, dass der Verdächtige aufgrund einer Krankheit handlungsunfähig ist, könnte er statt in Untersuchungshaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden.

