Hat ein Polizeivorgang fünf Monate vor dem tödlichen Messerangriff in Aschaffenburg ohne Ermittlungen gegen den Verdächtigen geblieben? Die Staatsanwaltschaft von Coburg und das bayerische Staatskriminalpolizeibüro untersuchen diese Frage. Die Staatsanwaltschaft sagte.
Es handelte sich um einen Vorfall am 29. August 2024 in der Flüchtlingsunterkunft in Alzenau (Bezirk von Aschaffenburg), sagte die Staatsanwaltschaft von Coburg. Die Ermittlungsbehörde gab zunächst keine weiteren Einzelheiten an, das Verfahren aufgrund einer Strafanzeige steht noch am Anfang. Der Generalstaatsanwalt in Bamberg beauftragte den Staatsanwalt Coburg. Das Polizeipräsidium in Lower Franconia wollte die Angelegenheit nicht kommentieren.
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Der Afghaner, der am 22. Januar in einem Aschaffenburger -Park zwei Menschen getötet hat, die ihm in einem Aschaffenburger -Park unbekannt waren, soll bei dem Vorfall in Alzenau aggressiv und betrunken gewesen sein. Nach Angaben des bayerischen Innenministeriums zog die Polizei ein, weil der Bewohner ein Streit gemeldet worden war. Im Laufe dessen soll der 28-Jährige von Mitbewohnern in seinem Zimmer befestigt worden sein. Sein damaliger Partner wurde verletzt. Nach Angaben des Innenministeriums soll die Frau nicht gesagt haben, woher diese Verletzungen kamen. Der Verdächtige kam zunächst in Gewahrsam. Aber: „Es gab keine weiteren Hinweise auf strafbares Verhalten bei den Umfragen anschließend“, gab das Innenministerium kürzlich bekannt, als er vom SPD -Mitglied des Landtag Florian von Brunn gefragt wurde.
Die angeblich beschädigte Partnerin des Afghans soll später – im Verlauf ihres Verhörs nach der Gewalt vom 22. Januar – gesagt haben, dass sie mit einem Messer in Alzenau angegriffen wurde. In ähnlicher Weise kommentierte ein Zeuge in mehreren Medien nach dem tödlichen Angriff auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg.
:18 Strafverfahren gegen den Angreifer von Aschaffenburg
Enamullah O. bemerkte die Polizei mit einer Reihe von Straftaten und psychologischen Krisen. Er soll letzte Woche zwei Menschen in Aschaffenburg getötet haben. Im staatlichen Parlament gibt es eine Diskussion darüber, warum er frei herumlaufen könnte.
Die Polizei vermutet aufgrund der ungenauen Informationen der Frau, die der beschriebene Messerangriff war, am 29. August 2024. Nur auf dieser Grundlage war ein Strafverfahren gegen den Verdächtigen wegen gefährlicher Körperverletzung.
Da es Anzeichen einer psychischen Erkrankung des 28-Jährigen nach dem tödlichen Messerangriff im Januar in einer geschlossenen Psychiatrie auf einen zweijährigen und zweifachen Vater (41) stieß. Der Mann, der verpflichtet ist zu gehen, war der Polizei vor dem Verbrechen unter anderem aufgrund anderer Angriffe bekannt und wurde mehrmals vorübergehend in der Psychiatrie untergebracht.
Nach Angaben des Innenministeriums wurden 18 Strafverfahren in zwölf Kriminalitätskomplexen in Bayern und vier Strafverfahren in Hessen in zwölf Kriminalitätskomplexen geführt. Fünf Verfahren wurden von der Justiz angeheuert, und in zwei Verfahren wurden Geldstrafen bestraft. Die anderen Verfahren stehen noch aus.