Aschaffenburg – Urteil in Bayern: Der Aschaffenburger Messermörder Enamullah O. (28) muss in psychiatrische Behandlung.
Nach dem Doppelmord an dem zweijährigen Yannis und dem Familienvater Kai-Uwe D. (41) im Schöntalpark in Aschaffenburg soll der Mörder nun in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Dies sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs bei der Urteilsverkündung Bezirksgericht Aschaffenburg. Die Staatsanwaltschaft beantragte ein Schutzverfahren, weil ein Gutachten die Unschuld des Mörders bestätigte.
Enamullah O. kurz vor der Urteilsverkündung
Brutaler Angriff am 22. Januar
Im Verfahren wurde deutlich, wie grausam die Tat war: Demnach soll Enamullah O. am 22. Januar 2025 um 11:46 Uhr sein Handy gezückt und auf YouTube ein Video mit dem Titel „Motivating Fighting Music“ gestartet haben – kurz bevor er durch den Schöntalpark lief und ermordete. Im Rucksack: ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser.
Eine Kita-Gruppe – zwei Lehrer und fünf Kinder – ging im Park spazieren und wollte laut Anklage gerade umkehren. Den Frauen sei die Situation „unwohl“ gewesen, weil der Mann laut Musik hörte und sich misstrauisch verhielt. Laut Anklage überholte O. die Gruppe, riss den Kindern Mützen und Schals vom Kopf und zog den zweijährigen Yannis aus dem Bollerwagen – und stach mehrmals auf ihn ein. Kurz darauf packte er auch die gleichaltrige Elin und verletzte sie schwer.
Yannis (†2) starb bei der Messerattacke in Aschaffenburg
Familienvater wollte Kind retten
Familienvater Kai-Uwe D., der mit seinem Sohn im Park unterwegs war, wollte einschreiten. O. hat den tapferen Mann erstochen. Rentner Willi W. (72) eilte zu Hilfe; Auch er wurde von O. mit einem Messer angegriffen, überlebte jedoch verletzt. Nach der Tat flüchtete der Angreifer durch den Park, warf das Messer weg – und wurde zwölf Minuten später von der Polizei festgenommen.
Die Folgen der Tat für die Überlebenden und andere Betroffene seien „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs bei der Urteilsverkündung. Sie können durch das nun abgeschlossene Verfahren nicht behoben werden. Das Gericht tat, was es konnte, und entfernte den „hochgefährlichen Angeklagten“ aus dem Verkehr, indem es ihn in dauerhafte Untersuchungshaft nahm. Es gibt kein Motiv, er ist psychisch krank.
