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Merz-Regierung will es mit Vermietern aufnehmen

Amelia by Amelia
Oktober 18, 2025
in Lokalnachrichten
Merz-Regierung will es mit Vermietern aufnehmen
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Status: 17. Oktober 2025, 17:46 Uhr

Aus: Max Schäfer

Mieten sind ein Kostentreiber im Geld der Bürger. Jetzt gibt es einen Vorschlag zum Sparen. Jobcenter sollten gegen Vermieter vorgehen.

Berlin – Wenn von „explodierenden“ Kosten für Bürgergelder die Rede ist, rücken zwangsläufig die Kosten für die Unterbringung in den Fokus. Denn nach dem Regeltarif für den Alltag der Bezieher – und den Strom in ihrer Wohnung – sind die Mieten der zentrale Grund für den Anstieg. Im laufenden Jahr sollen 13 Milliarden Euro allein aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden – hinzu kommt noch der Anteil der Kommunen.

Friedrich Merz hatte eine Wohnkostenpauschale vorgeschlagen, um „explodierende“ Mieten im Geld der Bürger zu begrenzen. Nun geraten aber auch Vermieter in den Fokus. © Niklas Graeber/dpa

Die Bundesregierung hat im Laufe ihrer kurzen Amtszeit bereits mehrere Ideen zur Begrenzung der Wohnkosten von Bürgersozialhaushalten diskutiert. Kanzler Friedrich Merz hatte pauschale Wohnkosten vorgeschlagen, diese sollen im aktuellen Referentenentwurf zur neuen Grundsicherung aber vorerst keine Rolle spielen.

Steigende Mieten für Bürgersozialhaushalte: Bas-Plan richtet sich an Vermieter

Das Bundesarbeitsministerium unter Führung von SPD-Chefin Bärbel Bas hat andere Ideen, wie steigende Mietkosten begrenzt werden könnten. Verstößt die Grundmiete gegen die örtliche Mietpreisbindung, dürfte sie künftig nicht mehr als angemessen angesehen werden. Dies gilt unabhängig von der Wartezeit, innerhalb derer Mieten über den festgelegten Obergrenzen gezahlt werden, wie Quellen im Arbeitsministerium sagen. Betroffene sollten dann ihren Vermieter bitten, die Miete auf das zulässige Maß zu senken.

Reagiert der Vermieter auf die Anfrage nicht, sollen die betroffenen Grundsicherungsempfänger ihre Kosten weiterhin vom Jobcenter erstattet bekommen. Allerdings sollten die Rückzahlungsansprüche wegen der zu viel gezahlten Miete dann an das Jobcenter übertragen werden. Dies sollte zivilrechtlich gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.

Die Quadratmeterobergrenze soll einen „Mietwucher“ im Geld der Bürger verhindern

Die Vermieter sind auch die Zielgruppe des sogenannten „Quadratmeterdeckels“, den Bärbel Bas bereits angekündigt hat. Um Mieterpressungen zu vermeiden, sollen Kommunen eine „Höchstmiete pro Quadratmeter“ festlegen können. Sind die Kosten für die Unterbringung im Verhältnis zur Wohnfläche zu hoch, folgt ein Kostensenkungsprozess. Nach Angaben des Ministeriums soll mit dem Plan die „Ausnutzung von Angemessenheitsgrenzen auf Kosten der Gemeinschaft“ bekämpft werden.

Im Gegensatz zu den bisherigen Obergrenzen, die sich rein an der Anzahl der Personen im Sozialhaushalt des Bürgers orientieren, spielt der Preis pro Fläche eine Rolle. Hat eine Person also zehn Quadratmeter zur Verfügung und zahlt 600 Euro, beträgt der Preis pro Quadratmeter 60 Euro. Die Gemeinde könnte dies begrenzen. Laut Bas zielt die Maßnahme auch auf den Geldbetrug von Bürgern unter Verwendung sogenannter „Schrottimmobilien“ ab.

Bezieher der Grundsicherung müssen trotz Wartezeit mit einem Mietendeckel rechnen

Ministeriumskreisen zufolge soll die neue Grundsicherung weiterhin eine Wartefrist für Mietzahlungen vorsehen. Im ersten Jahr der Belegung können Betroffene weiterhin in Wohnungen wohnen, die über den von der Gemeinde festgelegten Obergrenzen liegen. Neu ist allerdings ein „Deckel“. Dieser sollte das Eineinhalbfache der Angemessenheitsgrenze betragen. Eine Obergrenze für das Geld der Bürger gab es nicht. Erst nach einem Jahr mussten die Haushalte Kosten senken, einen Teil des Regelsatzes bezahlen – oder umziehen.

Neben den Änderungen zum Schutz der Wohnung gelten auch neue Regelungen für die Anrechnung des Vermögens von Bürgergeldhaushalten. Dort gibt es keine Wartezeit. Dabei richtet sich das Sparguthaben, auf das die Betroffenen nicht zurückgreifen müssen, nach dem Alter.

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