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Status: 03.02.2025 9:57 Uhr
In Lüneburg verursacht der Fall eines mutmaßlichen Serienstraftäters Unruhen. Der 30 -jährige Aold, der in Deutschland illegal ist, wurde mehrmals verhaftet und direkt freigelassen. Der Haftbefehl wurde nun ausgestellt.
Die Polizei hatte zuvor die Verbrechen des Mannes aus den letzten Tagen „in enger Konsultation mit der Staatsanwaltschaft in Lüneburg“ zusammengestellt, wie ein Sprecher bekannt gab. Zusätzlich zu Beleidigungen, Bedrohungen, Angriffen und Übertretungen wird dem Mann des wiederholten kommerziellen Betrugs in Form eines Täters beschuldigt. Die Staatsanwaltschaft in Lüneburg beantragte anschließend ein so genanntes Hauptverfahren. Am Sonntag gab ein Richter am Soltau Court of Soltau eine Haftbefehl aus.
Der Bäckereiverkäufer hat innerhalb einer Woche zweimal angegriffen
Insgesamt soll der Mann aus Westafrika in den letzten Wochen rund 50 Verbrechen begangen haben. Letzte Woche soll der Mann zweimal einen Bäckereiverkäufer angegriffen haben. Nach dem letzten Angriff am Samstag, bei dem er sie in seinem Gesicht verletzte und sie biss, wurde er zunächst in Gewahrsam, wurde aber am Sonntagmorgen erneut freigelassen. Wenig später soll der 30-Jährige die Zuteilung in einem Restaurant in Lüneburg erneut bestochen haben. Als die Polizei eintraf, war er aggressiv geworden und beleidigt ein Beamter – weshalb er erneut verhaftet wurde.
Bürgermeister Kalisch: Viele verängstigte Menschen
Der Fall des Mannes hatte letzte Woche in Lüneburg Kritik an der Justiz verursacht. Bürgermeister Claudia Kalisch (Grüne) hatte am Sonntag und am Sonntag und kommentiert teilte mit, dass sie derzeit viele Bürger erlebt, die sich ängstlich und hilflos fühlen.
Die angeforderte Abschiebungsjagd wurde abgelehnt worden
Der Hintergrund war eine vorherige Entscheidung des Bezirksgerichts: am Freitag bis Tag vor dem erneuten Angriff auf den Bäckereiverkäufer-dies wurde vom 30-Jährigen aus Guinea-Bissau abgelehnt, das von der Harburg-Einwanderungsbehörde in Absprache mit dem angefordert wurde Polizei. Kalisch hatte die Entscheidung am Sonntag kritisiert: Die Tatsache, dass der Mann nicht in der Abschiebung sein würde, konnte nicht persönlich „selbst wenn ich sie in meiner öffentlichen Funktion akzeptieren muss“. Sie erwarten nun, die rechtlichen Möglichkeiten aller Behörden und Gerichte auszunutzen, um laut Kalisch mehr Sicherheit für Menschen in der Stadt zu gewährleisten.
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Das Bezirksgericht bezieht sich auf die mangelnden Details im Antrag
Das Bezirksgericht hatte die Ablehnung der Abschiebungsjagd am Freitag in Bezug auf die strenge Rechtsprechung des Bundesgerichts der Justiz gerechtfertigt. Nach diesem zufolge konnte die Inhaftierung nur dann angeordnet werden, wenn „die zweifellos freie Abreise, die Abschiebungsanforderungen, die Notwendigkeit der Inhaftierung, die Durchführbarkeit der Abschiebung und die notwendige Inhaftierungsfrist gegeben sind“. Insbesondere machte der Antrag nicht klar, wann die Abschiebung hätte durchgeführt werden sollen, mit welchem Sicherheitspersonal und welcher Flug auf Antrag des NDR -niedrigeren Sachsen am Freitag angekündigt hatte. Die „Machbarkeit der Abschiebung in der angeforderten Haftzeit“ ergibt sich nicht aus dem Antrag, hieß es.
Gefälschte Aufenthaltserlaubnis
Nach Angaben der Polizei wurde der Mann aus Guinea-Bissau Anfang Januar zum ersten Mal in einer Person bemerkt. Er zeigte sich in Tostedt (Bezirk Harburg) mit einer gefälschten portugiesischen Aufenthaltserlaubnis. Der 30-Jährige wurde angewiesen, dem Einwanderungsbüro im Bezirk von Harburg zu melden, tat dies jedoch nicht. Ende Januar fand die Polizei ihn dann in Lüneburg und übergab eine so genannte Ausschlussbefehl – von da an hätte er sieben Tage Zeit, um das Land zu verlassen. Von diesem Zeitpunkt an hatte der Mann fast jeden Tag mit der Polizei zu tun, unter anderem, weil er die Zettel betrogen oder gewalttätig geworden war. Er verletzte auch eine Polizistin mit seiner Faust. Immer wieder nahm ihn die Polizei in Gewahrsam, dass er Hilfe erhalten hatte, die er ablehnte.
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