
Im Juni 2023 besprühten mehrere radikale Aktivisten der „Letzten Generation“ am Flughafen Sylt ein Flugzeug mit orangefarbener Farbe. Dabei entstand ein Schaden von mindestens einer Million Euro. Nun hat ein Gericht Haftstrafen ohne Bewährung verhängt.
Zwei Mitglieder der Gruppe „Last Generation“ wurden wegen eines Farbanschlags auf ein Privatflugzeug auf der Insel Sylt zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt.
Ein 24-Jähriger muss wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch für sieben Monate ins Gefängnis; Die Strafe sei nicht zur Bewährung ausgesetzt worden, sagte die Richterin des Landgerichts Niebüll, Larissa Herzog. Darüber hinaus erhielt eine 22-jährige Frau eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung. „Der Schaden am Flugzeug wurde billigend in Kauf genommen“, betonte der Richter.
Darüber hinaus wurden ein 62-jähriger und ein 44-jähriger Aktivist zu Geldstrafen in Höhe von 2.100 Euro bzw. 1.600 Euro verurteilt. Der Richter folgte den Forderungen des Staatsanwalts.
Ein weiterer 29-jähriger Angeklagter wurde freigesprochen, weil er nicht an der Tat am Flughafen beteiligt war, sondern dort als Fotojournalist tätig war. Auch einem 28-Jährigen konnte keine Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden. Gegen sie läuft jedoch ein weiteres Strafverfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin.
Das Verfahren rund um den Protest auf dem Golfplatz wurde eingestellt
Zum Prozessauftakt warf die Staatsanwaltschaft den sechs Angeklagten vor, im Juni 2023 an zwei Aktionen beteiligt gewesen zu sein. Zunächst hätten sie sich Zugang zum Sicherheitsbereich des Sylt-Flughafens verschafft und ein Privatflugzeug mit oranger Farbe besprüht und verschiedene Transparente angebracht . Den Angaben zufolge entstand Sachschaden in Höhe von mindestens einer Million Euro am Flugzeug und rund 3.700 Euro am Schnittzaun.
Acht Tage später sollen die Angeklagten auf dem Golfplatz des Hotel Budersand in Sylt-Hörnum mehrere Löcher gegraben und aus Protest einen Baum und mehrere kleine Blumen gepflanzt haben. Der Schaden belief sich auf gut 1.600 Euro.
Das Urteil wurde aufgrund der Aktion am Flugplatz erlassen – das Verfahren rund um den Protest am Golfplatz wurde eingestellt, da die dort zu erwartenden Sanktionen im Vergleich zur anderen Aktion keine nennenswerte Bedeutung gehabt hätten. Aus Kapazitätsgründen fand die Verhandlung nicht im Amtsgericht Niebüll selbst, sondern in einem Saal in Itzehoe statt.
dpa/jr