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Lehrer erstellt KI-Pornos mit seiner eigenen Schülerin: Ermittlungen an einer Schule in Hessen

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Durch die Gitterstäbe des Zauns blickt man auf das Oberstufengebäude der Heinrich-Mann-Schule. © Schmedemann, Lisa

Die Staatsanwaltschaft prüft jugendpornografische Inhalte, doch eine rechtliche Grauzone könnte ein Vorgehen gegen den Erzieher erschweren.

Dietzenbach – Ein Skandal, der erschütternder kaum sein könnte, versetzt die Heinrich-Mann-Schule (HMS) und ihre Mitarbeiter in Schockstarre. Ein langjähriger Lehrer aus dem Kollegium wurde mit sofortiger Wirkung versetzt, weil er mithilfe künstlicher Intelligenz eine anschauliche pornografische Darstellung eines Schülers erstellt haben soll. Dies bestätigten Polizei, Staatsanwaltschaft und Schulbehörde auf Anfrage unserer Zeitung. Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger: „Bei der Staatsanwaltschaft Gießen läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren wegen Anfangsverdachts der Herstellung jugendpornografischer Inhalte gemäß § 184c StGB.“ Nachdem bereits eine Wohnungsdurchsuchung stattgefunden hat, werden derzeit die beschlagnahmten Datenträger, etwa der Computer, ausgewertet.

Mittlerweile ist die Lehrerin laut Bezirksleiterin Susanne Meißner noch andernorts im Schuldienst. Meißner versichert jedoch, dass er an seinem jetzigen Standort keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen habe.

1300 Schüler, 120 Lehrer

Die Heinrich-Mann-Schule in Dietzenbach ist eine davon Kooperative Gesamtschule mit gymnasialem Niveau. Insgesamt wird es ca. sein 1300 Jugendliche von rund 120 Lehrkräften schooled bietet alle drei Schulzweige – Realschule, Realschule und Gymnasium – unter einem Dach und ermöglicht so vielfältige Bildungswege. Ein Schwerpunkt liegt auf Sprachförderunginsbesondere in den unteren Klassenstufen, sowie individuelle Förderung der Schüler. Die Heinrich-Mann-Schule verfügt über eine Ganztägiges Angebot mit Hausaufgabenbesprechung, Arbeitsgruppen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst, Medien und Sprachen sowie einer Cafeteria mit Mittags- und Aufenthaltsbereichen.

Präsentation, die einem Kollegen gezeigt wird

Der Pädagoge wurde nicht entlarvt, da er die KI-Darstellung online veröffentlichte oder per Messenger verschickte. Die Ermittler sagten, er habe das künstlich erstellte Foto einem Kollegen gezeigt, der es sofort gemeldet habe, als ihm klar wurde, dass es sich um einen Realschüler der Heinrich-Mann-Schule handelte. Wie alt das betroffene Mädchen ist, ist noch nicht öffentlich bekannt. Sicher ist nur, dass Oberstufenschüler in der Regel erst 15 bis 16 Jahre alt sind, wenn sie die zehnte Klasse abschließen.

Unterdessen schwankt in der Fakultät der Heinrich-Mann-Schule die Stimmung hinter den Kulissen zwischen Bestürzung, Entsetzen und Ekel über das angebliche Vorgehen ihres langjährigen Kollegen. Mehreren Quellen zufolge war er schon vor den aktuellen Vorwürfen keine völlig unbekannte Größe. Übereinstimmend wird berichtet, dass der Angeklagte „bei manchen Äußerungen gegenüber Schülerinnen oft die Grenzen des Zulässigen überschritten habe“ und das eine oder andere Abmahnungsgespräch mit Vorgesetzten geführt haben soll. Doch um Vorfälle dieser Größenordnung ging es, wie sich ein ehemaliger Kollege erinnert, nicht im Entferntesten.

Oberstaatsanwalt Thomas Hauburger erklärt, warum es nach monatelangen Ermittlungen wegen der langen Untersuchungsdauer von Computern und Festplatten noch zu keiner Anklage gekommen ist. Dies dauere in der Regel mehrere Monate, erklärt er. Es könnte aber auch einen ganz anderen Grund geben. Die Tat, die der HMS-Lehrer begangen haben soll, scheint in einer Art rechtlichen Grauzone zu liegen.

Anwalt spricht von Strafbarkeitslücke

Der auf Künstliche Intelligenz spezialisierte Frankfurter Fachanwalt für IT-Recht, Benjamin Schell, erklärt: „Es gibt tatsächlich eine gewisse Strafbarkeitslücke, an die der Gesetzgeber nicht gedacht hat.“ Denn was in solchen KI-generierten Darstellungen entsteht, ist bei aller Verwerflichkeit nicht real und somit fiktiv. Allerdings, so Schell, gebe es derzeit Diskussionen darüber, wie diese Lücke geschlossen werden könne. Bis dahin bliebe der Staatsanwaltschaft oft nur die Möglichkeit, sich auf weniger schwere Straftaten, etwa Beleidigungen, zu konzentrieren.

Eine Bitte an den beschuldigten Lehrer um Stellungnahme blieb unbeantwortet.

Transparenzhinweis: Während wir in einer früheren Version des Artikels über ein KI-Video berichteten, hat die Staatsanwaltschaft Gießen nun ihre Darstellung klargestellt und bestätigt, dass es sich bei den Ermittlungen um ein Foto und nicht um bewegte Bilder handelt.

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