Den Kliniken in NRW wird mehr Zeit für die Umsetzung der geplanten Krankenhausreform eingeräumt. Wie bereits angekündigt, sollen alle ihre Beurteilungsbescheide bis Ende des Jahres erhalten. Diese treten jedoch grundsätzlich erst zum 1. April 2025 in Kraft, wie das Düsseldorfer Gesundheitsministerium mitteilte.
Darüber hinaus wird dem Landesausschuss für Krankenhausplanung vorgeschlagen, für bestimmte Leistungsgruppen sogar eine Übergangsfrist bis Ende 2025 vorzusehen. Zuvor hatte der WDR über die Verschiebung berichtet.
„Wir müssen den Krankenhäusern in unserem Land eine angemessene Zeit einräumen, damit sie nach Erhalt des Feststellungsbescheids die notwendigen Änderungen umsetzen können“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Es ist klar, dass das nicht über Nacht passieren wird.“
Die Übergangsfristen sollen dazu dienen, dass sich Krankenhäuser bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgungsqualität optimal auf die wohl größte Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten vorbereiten können. „Gleichzeitig wird jedes Krankenhaus bis Ende des Jahres wissen, welche Leistungen es künftig anbieten kann“, betonte Laumann. Von Krankenhäusern, Gewerkschaften und Oppositionsfraktionen gab es einige Zustimmung und einige Kritik an der Ankündigung.
Der neue Krankenhausplan orientiert sich nicht mehr an der Bettenzahl, sondern am tatsächlichen Bedarf und klaren Qualitätsvorgaben. Regionale Besonderheiten sollten berücksichtigt, Doppelstrukturen jedoch abgeschafft werden.
https://www.aachener-zeitung.de/region-nrw/laumann-gewaehrt-uebergangsfristen-fuer-die-krankenhausreform/24630475.html