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Lange Sperre droht: Platzt Simons olympischer Traum heute?

Die Biathlonszene freut sich am Donnerstag auf Frankreich, wo die Disziplinarkommission des Französischen Skiverbandes (FFS) ihr Urteil im Fall der rechtskräftig verurteilten Julia Simon fällen wird. Von der Verwarnung bis zum Langzeitverbot stehen zahlreiche Maßnahmen zur Debatte.

Für Julia Simon könnte der 6. November einer der wichtigsten Tage ihrer Karriere werden. An diesem Donnerstag muss die zehnmalige Biathlon-Weltmeisterin vor dem Disziplinarkomitee des französischen Skiverbandes aussagen und ihre Verbrechen gegen mehrere Mitglieder der Nationalmannschaft erklären.

Nachdem der Fall zunächst besprochen und die offiziellen Unterlagen des Gerichts vorgelegt wurden, erhält Simon Gelegenheit, selbst zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Laut Satzung hat sie das Recht, dass ihr Anwalt für sie spricht. Nach Ende der Anhörung ziehen sich die Verbandsvertreter zurück und fällen hinter verschlossenen Türen ihr Urteil.

Simons Urteil wird bald bekannt gegeben

Gemäß der Vereinssatzung muss dieses Urteil innerhalb von zehn Wochen verkündet werden. Da es sich jedoch um einen dringenden Fall handelt, ist mit einer sofortigen Bekanntgabe zu rechnen. Am Freitag beginnt in Bessans ein Trainingslager für die französische Mannschaft, in rund drei Wochen startet in Östersund die neue Saison.

Das Spektrum möglicher Sanktionen ist breit gefächert und in Artikel 22 der französischen Vereinssatzung aufgeführt. Zu den verfügbaren Optionen gehören eine Verwarnung, eine Höchststrafe von 45.000 Euro, ein Entzug von Sportergebnissen und, und das wäre für den Biathleten der schlimmste Fall, ein vorübergehender Ausschluss von verschiedenen Wettkämpfen.

Theoretisch könnte der Verband Simon für die gesamte Saison 2025/26 sperren. Auch ein teilweiser Ausschluss bis zum Jahreswechsel wäre möglich. Biathlon-Legende Ole Einar Bjørndalen ging kürzlich von diesem Szenario aus.

Wird Julia Simons olympischer Traum platzen?

Doch selbst wenn Simon „nur“ bis Januar gesperrt würde, wäre unklar, ob der 29-Jährige an den Olympischen Spielen teilnehmen könnte. Obwohl sie die Qualifikationskriterien erfüllt hat, wird ihre Nominierung voraussichtlich erneut im Verband diskutiert.

Nachdem der Verband sein Urteil verkündet hat, wird Simon die Möglichkeit haben, Berufung einzulegen. Allerdings würde dieser Schritt ein mögliches Verbot nicht aufheben. Das ursprüngliche Urteil würde bis zu einer neuen Anhörung in Kraft bleiben.

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